@all

Die Fragestellerin meint sicherlich nicht einen Kreuzanhänger mit Gravur, sondern ein echtes Holzkreuz zum an die Wand hängen (sowas hier: http://www.taufgeschenke-direkt.de/religioeses-taufgeschenk/taufkreuze/ ) und genau dort bei Taufgeschenke Direkt solltest du mittlerweile auch fündig werden, zumindest wollen die ab August Taufkreuze mit Namen und eigenem Taufspruch anbieten.

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Um welchen Vertrag geht es denn genau?

 

Vermutlich hast du genau die Erklärung geliefert - weil er in Moskau geschlossen wurde, genauso wie die Schlußakte von Helsinki, das Schengener Abkommer, der Warschauer Pakt oder die Augsburger Puppenkiste nach den entsprechenden Städten benannt wurden ;-)

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öh, in einer "Führungsposition" solltest du eigentlich wissen was dort zu tun ist - entweder mit dem AG reden oder sich durch Krankheit o.ä. unerreichbar machen und - meist vergeblich - drauf zu hoffen, dass sie dich erst im Juni kündigen.

Warum sind die 2 Jahre denn so wichtig und hättest du dir da nicht mal vorher mit ein wenig mehr Engagement Gedanken drüber machen können?

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Ich würde dies mal eher mit deinen Eltern klären - die werden sich bedanken, wenn du ohne Absprache mit ihnen nen Freund oder den Freund deiner Schwester rauswirfst und diese sich bei ihnen beschwert...

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Jau,

2 Wochen dort gewesen und "nicht mehr klar kommen", das hört sich überzeugend an.

Aber rechtlich haste natürlich Anspruch auf den vollen Lohn für die Wochen die du dort angestellt warst - so dein Chef nix findet, was er dir abziehen kann ;-9

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Online sparst du meist was - und bei etablierten Onlinehändlern soltle auch der Service klappen, schau mal hier nach:

 

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Gegen wen willst du denn Ansprüche stellen?

Streit bzgl des Selbständigkeitstatus von Handelsvertretern gibt es immer wieder, sei es, dass der Staat Sozialabgaben zB von DIR nachfordert, sei es, dass "Ehemalige" darauf pochen, garnicht selbständig gewesen zu sein.

In den meisten Fällen dürften die entsprechenden Konstrukte aber wasserdicht sein (zumindest wenn sie von einem etablierten Player kommen), und als SELBständiger ist es ja auch DEINE Schuld wenn etwas unternehmerisch nicht so läuft wie gedacht.

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Öh, da wir keine Ahnung haben wo du wohnst - wie wäre es, wenn du dir einfach einmal Angebote in der örtlichen Zeitung oder den einschlägigen Internetseiten anschaust?

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Vermutlich - den Anspruch hast du natürlich gegen die GmbH, so bei dieser noch was zu holen ist. Insofern Einschreiben an diese schicken mit Fristsetzung und danach könntest du zB nen Mahnbescheid veranlassen - dürfte aber vermutlich wenig Sinn machen. Um welche Summe geht es denn?

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Du bekommst natürlich dein Gehalt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses (so du ein Festgehalt bekommst), brauchst aber nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen.

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