Antwort
Das ist ganz einfach wer keinen gültigen Fahrausweis dabei hat , hat keinen Anspruch auf beförderung !!!! Dabei spielt es keine Rolle ob man die Person kennt oder nicht ! Es kann ja auch sein das die Fahrkarte Eingezogen worden ist was verschiedene Gründe haben kann. Ausnahmen gibt es nur bei den Kleinen Schülern da sie noch nicht an alles denken könnten. Von den Anderen kann man schon verlangen verantwortung zu übernehmen zu mindest für sich selbst !!!!