Soweit ich weiß unterliegt ein Einschreiben, wegen persönlicher Dokumente der Datenschutzverordnung.
Würde ich mitbekommen dass der Zoll mein Einschreiben geöffnet hat, könnte er von mir wegen Datenschutzverletzung eine Klage erhalten.
Einschreiben können personenbezogene Daten enthalten, die dem Zoll nichts angeht.
Weil Einschreiben eine persönliche Angelegenheit sein kann, wie zum Beispiel Kündigung, Busgeld, Urkunden, auch private Dokumente, das können auch Urlaubsfotos sein und so weiter.
Darum werden Einschreiben anders behandelt und nicht wie normale Briefe oder Pakete, genauso Wertbriefe.
Jedenfalls war es mal so. Auch der Zoll kann gegen das Privatrecht verstoßen, wenn er da nicht aufpasst.
Es kann natürlich passieren dass das Einschreiben beim Zoll landet und man muß es beim Zoll öffnen. Wobei hier wieder die Frage gilt darf der Zoll von mir persönliche Daten erfahren / erfassen.
Empfangsbestätigung? Es gibt auch Einwurfseinschreiben ohne Unterschrift des Empfängers. Da gibt es keine Empfangsbestätigung.