Ein Gutschein wird genauso gehandhabt wie gekaufte Ware. Solange kein Mangel vorliegt, hast du kein Recht, dein Geld zurückzuverlangen.
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Müsste allein deshalb möglich sein, weil es ein Garantiefall ist. Der Markt hat ja keinen Schaden dadurch, wenn er dein Gerät zur Reparatur schickt. Geld zurück ist ohnehin erst nach mehrmaligem Ausbessern möglich. Ich würde künftig aber jeden Kassenzettel kopieren, das machen die selbst auch, weil das Thermopapier mit der Zeit ausbleicht.
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Wenn sie aus diesem Grund gesenkt wurde, wird es schwer sein, sie umtauschen zu können, weil du beim Kauf wusstest, dass sie einen Mangel hatte. Nur wenn nicht klar war, warum sie günstiger verkauft wurde, könnte man Ersatz verlangen.