Vielleicht hilft Dir dieser Link:

http://foren.t-online.de/foren/read/service/homepage-shop/sonstiges/server-sendet-versionsnummer-der-serversoftware,175,7152790.html

Ich vermute, Du hast Deinen Shop / Deine Homepage kontrollieren lassen. Habe ich eben auch durch Zufall gemacht - und bin auf den gleichen Begriff gestoßen.

Allerdings hängt das wohl mit Banner zusammen, also besteht anscheinend kein Grund zur Sorge :-)

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Hallo,

ich kann Dir zum Glück sagen, daß das alleinige Sorgerecht und das Umgangsrecht rein gar nichts miteinander zu tun haben! :-)

Dein Ex kann das Umgangsrecht (wenn er als Vater angegeben wurde oder er übers Gericht einen Vaterschaftstest veranlaßt) jederzeit einklagen, aber natürlich ist es immer besser, wenn ihr Euch außergerichtlich einigt. So kann man auch mal einen Termin um eine Woche verschieben oder verlängern oder sonst was, ohne direkt Komplikationen zu haben ...

Die Ex meines Mannes hat dies allerdings zuviel ausgenutzt, immer wieder Termine verschoben, hat ihm 1,5 Jahre die Kinder anfangs (fast komplett) entzogen, usw. Heute hat sie jede Menge Streß und Lauferei und einen harten Kampf gegen das Jugendamt. Wenn wir das Jugendamt informieren würde, was "hinter den Mauern" noch so abläuft, wäre sie das Sorgerecht und die Kids überhaupt los ... aber ist ein anderes, trauriges Thema ... :-(

Fakt ist: Ob verheiratet oder nicht, Dein Ex kann jederzeit das Umgangsrecht einklagen. Er bezahlt ja schließlich auch fürs Kind - warum sollte er es dann nicht auch weiterhin im Leben begleiten dürfen? Immerhin ist er der leibliche Vater und wenn ein Kind ohne Vater aufwächst, bekommt es früher oder später einen Riesenknacks, glaub mir! Das ist nicht nur "statistisch" nachvollziehbar, sondern zeigt mir auch die Erfahrung!

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Kindesvater kümmert sich nicht regelmäßig

Ich bin seit 2 Jahren geschieden und ich habe mit meinem Ex Mann zusammen einen 9 Jährigen Sohn.Mein Ex Mann ist damals weg gezogen,von mir ca 45 Km entfernt und er meldet sich dann wenn es ihm wohl gerade so passt.Am Anfang unserer Trennung waren wir beim Jugendamt und wir haben feste Zeiten aus gemacht an die er sich nur 2 Wochen hielt.Mittlerweile hat er auch wieder eine neue Partnerin was aber all dies nichts zur Sache tut.In den Sommerferien hatte er unseren Sohn für eine Woche und einen Monat später hatte er ihn dann mal von Morgens bis Abends.Seit knapp 3 Monaten meldet er sich wieder überhaupt nicht...Und bevor er ihn im Sommer für eine Woche abgeholt hatte hat er sich auch einige Monate nicht gemeldet.Ich merke das mein Sohn darunter leidet und es nicht verstehen kann wieso sein Papa nicht mal wenigstens anruft um zu fragen wie es ihm geht,denn das wäre wenigstens das MINDESTE in meinen Augen.Für mich zeigt dieser "Vater" absolut kein Interesse an sein Kind.Für mich ist die ganze Sache auch nicht so leicht,denn ich kann nichts organisieren..Zum Beispiel auch mal etwas am Wochenende zu unternehmen.Man ist gerne Mama,aber man brauch auch mal ein bisschen Zeit für sich,was denke ich mal auch gut nachzuvollziehen ist.Zahlen tut er auch nicht obwohl er ja angeblich SOOO beschäftigt ist und ihn deshalb nicht oft holen kann.Ich war deshalb schon beim Jugendamt,denn ich wollte das alleinige Sorgerecht beantragen,doch da sagte man mir: Stellen Sie sich das mal nicht so einfach vor. Ich frage mich wieso dieser Mann noch das Recht bekommt das gemeinsame Sorgerecht zu behalten,wenn er nicht einmal sein Kind in 3 Monaten anrufen kann geschweige für ihn zahlt,wenn es aber darum geht einer Familie das Kind zu entnehmen da sind die ganz schnell dabei...Ich versteh das Deutsche Gesetz nicht mehr.Mein Kind leidet eindeutig darunter,dass der Papa sich mal meldet und mal nicht.So kann das doch nicht weiter gehen!!! Ich finde es sollte einen geregelten Besuch geben oder seh ich das falsch? Seitdem mein Ex Mann sich wieder nicht meldet (und das ist jetzt wieder 3 Monate) hat mein Sohn sich drastisch verändert.Auch in der Schule.Ich denke das er seinen Vater vermisst...Was soll ich denn noch machen? Ich bin ja nicht sooo darauf aus ihm das Sorgerecht zu entziehen,gerade WEIL ich merke wie sehr mein Sohn an ihm hängt,aber wenn es SO weiter bleibt und sich nichts ändert MUSS ich es einfach machen,denn besser GAR KEINEN Kontakt als immer dieses hin und her,oder??

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Achja, die lieben , nicht ganz versteckten, "üblichen" Vorwürfe der Frau gegen den Mann ...

Bitte fühle Dich nicht zu sehr angegriffen, aber ich kenne diese Situation leider ZU gut!

Die "Mutter", die vor allen anderen etwas behauptet, was nicht stimmt (ich rede NICHT von Dir, denn ich kenn Dich und die Situation nicht), das Umfeld, wo gemeinsame Freunde den Vater unterstützen, da sie die Situation kennen, usw.

Der Vater, der am liebsten seine Kinder bei sich hätte, aber die ganzen Fehler und die ganzen Versuche, schlechte MAchtspielchen auf dem Rücken der Kinder durchzuziehen, der "Mutter" zwar nicht ertragen kann (da die Kinder SEHR darunter leiden), die "Mutter", die sofort hochgegangen ist, als man ihr nach längerer Zeit offenbahrte, daß bereits 1 Monat nach der Trennung eine Andere an seiner Seiter war ...

Die Kinder, die in psychologische Behandlung müssen, in der Schule schlechter werden, Sprachfehler bekommen und und und, weil die Mutter soviel auf ihren Rücken auslebt, daß sie den Vater nicht sehen dürfen ...

Ich habe selbst vielzuviel erlebt, als daß ich das, was Du schreibst jetzt so einfach "glauben" würde.

Wie sind denn die Hintergründe? Sieht er den Großen weniger, seit er eine neue Partnerin hat? Hat er ihn vorher regelmäßig gesehen? Hat er regelmäßige Arbeit? Hat er vielleicht Depressionen bekommen, weil er seinen Sohn anfangs nicht sehen DURFTE?

Was sagt der Junge dazu (ohne vorher mit Dir gesprochen zu haben)?

Und nun zu den Fakten:

Das Sorgerecht hat NICHTS mit dem Umgangsrecht zu tun!!!

Selbst, wenn Dein Ex zu den wenigen Männern gehört, die sich nicht um ihr Kind kümmern (wobei Du ja das genaue Gegenteil schreibst - er sieht ihn sogar öfter, als gesetzlich "vorgeschrieben", also 1 mal im Monat) bringt es Dir REIN GAR NICHTS, wenn Du einen weiteren Kampf verlierst und damit das alleinige Sorgerecht erhältst.. Deinem Sohn bringt das rein gar nichts! Du kannst bequemlicher sein, Dich nicht mehr darum kümmer, den Vater über die wichtigsten Sachen zu informieren und mußt wichtige Dinge (Kindergarten, Schule, Taufe, normale OPs, usw.) nicht mehr mit ihm absprechen (wobei ich aus Erfahrung sagen kann, daß alle wichtigen Dinge, außer einen neuen Personalausweis, wofür man EIGENTLICH beide Unterschriften vom Gesetz her benötigt, umgehen werden könen! JA, es ist MÖGLICH, wenn auch gesetzeswidrig!).

Wirklich wichtige Dinge, wie zB Not-OPs kannst Du ohnehin vom Gesetz her immer selbst entscheiden - so wie Dein Noch-Mann (?) es ebenfalls kann, in dem Zeitraum, wenn Euer Sohn bei ihm ist.

Alleiniges Sorgerecht wird nur in ÄUßERST EXTREMEN Fällen übertragen, wenn zB. die Mutter eine totale Säuferin ist und dem Kind bereits körperlich geschadet hat. Oder wenn sich rausstellt, daß der Vater ein Massenmörder ist oder was weiß ich.

"Mütter" beantragen i.d.R. als Nebeneffekt des heutigen Zeitalters und der Emanzipation des Mannes, immer öfter das alleinige Sorgerecht, um ihren Ex(-Mann) zu ärgern. Um ihm einen Denkzettel dafür zu erteilen, daß er sie verlassen hat.

Das UMGANGSRECHT widerrum ist etwas völlig anderes. Dies kann auch noch eingeklagt werden (vom Vater - huch, warum muß der Vater immer klagen? Achja, weil die Mütter sich meist quer stellen und "automatisch die Kinder bei sich behalten. Die Kinder werden i.d.R. ohnehin nicht hierzu gefragt ...), wenn der Vater kein Sorgrecht mehr hat.

Wer irgendwo auf dem Papier eingetragen wurde, daß er der Vater ist, hat RECHTE. Es bringt nicht, daß solche Mütter immer nur auf die "Pflichten" eines Vater pochen - in einem solchen Fall ist es meist so, daß der Vater nicht wirklich etwas falsch gemacht hat, sondern daß die "Mutter" ihm einfach nur ein weiteres Mal "einen reinwürgen" möchte.

Dieses "hin und her", was Du ansprichst rührt i.d.R. daher, daß die "Mutter" ihren Ex nicht loslassen kann. Das kann sogar so weit gehen, daß sie einige Jahre nach der Trennung, trotz mehrfacher Affären und anderer Lebenspartner immer noch in Behandlung ist bei Psychologen,weil sie ihren Ex nicht "loslassen" kann, obwohl schon lange auch bei ihm eine neue Frau im Leben ist ...

Ich maße mir nicht an, EURE Situation zu beurteilen, aber ich habe (auch im Umfeld) einfach zuviel mitbekommen und erlebt, so daß ich sagen kann, daß in MIND. 95% der Fälle die Frau der "Übeltäter" ist.

Wenn ich jetzt frage, wie denn eigentlich das Verhältnis zwischen DIR und deinem EX ist - würde dabei nichts positives rauskommen, oder? 'Würdest Du sicher nur über ihn herziehen?!

Und genau davon rede ich ...

Ihr müßt beide begreifen, daß ihr Euch getrennt habt (warum ist ja nunmal totla egal) und daß es evtl. neue Partner gibt. Ihr müßt beide begreifen, daß ihr Eltern seid (ganz ehrlich: wenn er anruft, DARF er dann mit seinem Sohn sprechen? Oder wird er direkt von Dir abgewiesen bzw. darf niemand ans Telefon gehen?). Ihr müßt beide verstehen, daß es nicht darum geht, wie oft er seinen Sohn sieht, sondern wie er mit ihm umgeht, wenn er ihn sieht. Warum habt ihr keine Regelung?

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Ich habe das Kind zu mir genommen....

Guten Abend,

meine Name ist Stefan. Ich bin verheiratet und habe mit meiner Frau 2 gemeinsame Kinder. Aus erster Ehe habe ich ein weiteres Kind, meine 7 jährige Tochter für das meine Ex Frau nd ich das gemeinsame Sorgerecht haben.

Meine Ex Ehefrau ist dem Alkohol sehr zugetan. Dies war seinerzeit einer der Gründe, warum ich mich habe scheiden lassen. Das gemeinsame Kind mit meiner Ex Ehefrau blieb natürlich bei der Mutter. Da wir uns damals auch um das Umgangsrecht mit meiner Tochter gestritten habe, habe ich Ihre Affinität zum Alkohol auch dem zuständigen Jugendamt gemeldet. Das Jugendamt wollte oder konnte bei der Mutter aber keine besonderen Auffäligkeiten feststellen. Mir wurden damals böse Absichten unterstellt. Wir einigten uns darauf, dass ich das Kind wöchentlich von Freitag bis Sonntag zu mir holen konnte, dies hanhabte ich die letzten 5 Jahre dann auch so. Oftmals übergab ich das Kind an eine sehr betrunkene Mutter. Ich gab aber keine weiteren Meldungen an das Jugenamt ab, da unsere Regelung für mich sehr zufriedenstellend war und ich keinen erneuten Streit wollte.

Vor 2 Tagen um 21 Uhr rief mich die Polizei an, mit der Bitte meine Tochter von der Wache abzuholen. Die Mutter sei mit 3,26 Promille ins Krankenhaus eingeliefert worden. Die Polizei gab zudem chaotische Verhältnisse bei der Mutter an. Nach einem langen Gespräch auf der Polizeiwache sendete die Polzei einen Faxbericht an das Jugenamt, mit dem Hinweis, dass von der Mutter eine Gefährdung für das Kind ausginge. Es seien auch mehrere gefährliche Medikamente in der Wohnung entdeckt worden. In gestrigen Gesprächen teilte mir das Jugendamt mit, dass das Kind keinesfalls zur Mutter zurück kann. Das Kind soll seine Schulbesuche von meinem Wohnort nach den Ferien fortsetzen. Ich wohne in einer anderen Stadt als meine Ex Frau und meine Tochter. Ich habe das Kind also heute in meiner Stadt beim Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) umgemeldet und versuche seitdem eine Schulanmeldung zu erreichen. Da derzeit Ferien sind ist das nicht so einfach, wird aber wohl doch zu schaffen sein.

Heute rief mich meine Ex Frau an, sie hätte sich einen Rechtsbeistand geholt, ich habe das Kind sofort wieder bei Ihr abzugeben. Die Ummeldung des Wohnortes sei meinerseits nicht rechtens. Dies teilte ich dem Jugenamt mit, dort belobigte man mich, für meine Initiative und beruhigte mich. Aufgrund der Stellungnahme der Polizei sei das Jugenamt der Meinung, dass das Kind dauerhaft bei mir leben könne. Dies würde man bei einer etwaigen Verhandlung auch so dem Gericht mitteilen.

Trotzdem habe ich nun große Angst, dass das Kind zurück zur Mutter muss. Kann das überhaupt passieren? Was kann ich tun um dies zu verhindern?

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§1666 (Kindschaftsrecht) Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindes:

(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch mißbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

(2) In der Regel ist anzunehmen, daß das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.

(3) Das Gericht kann Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge ersetzen.

(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.

Das nur am Rande ...

§1697a Kindeswohl als Grundprinzip

Soweit nicht anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren über die in diesem Titel geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Ich darf mal kurz zitieren:

"Wenn ihr das Sorgerecht habt, haben die Kinder nach §11 BGB automatisch einen weiteren Wohnsicht bei euch, der dem der Mutter gleichgestellt ist – es ist also kein Wohnsitz zweiter Klasse. „Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.“ Um ein Dokument darüber zu erhalten, könnt ihr den weiteren Wohnsitz bei der Einwohnermeldestelle eintragen lassen. Dort ist auch der Nachweis der Sorgeberechtigung hinterlegt, was man sich in einer „Erweiterten Meldebescheinigung“ buastellen lassen kann.

Dies solltet ihr auch beim Jugendamt oder vor Gericht geltend machen. Wenn das Kind einen Wohnsitz bei euch hat und die Umgangszeit ist etwas überschritten, dann kann die Ex nicht mehr die Polizei holen und von Entführung reden.

Das gleiche gilt für die Situation, dass das Kind statt beim Vater in eine Fremdbetreuung gesteckt wird. Ihr könnt es dann dort rausnehmen, da ihr sorgeberechtigt seit. Oftmals ist kein gültiger Betreuungsvertrag zu stande gekommen, da eure Unterschrift fehlt."

Auch u.a. nachzulesen hier: http://umgangsboykott.papas-rechte.de

Hoffe, das beruhigt Dich ein wenig ...

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Und welche Läden wären das zum Beispiel???

Hab über google bisher immer nur die gleiche Art die Dawanda gefunden ... :-(

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Nachtrag:

Gerade nochmal ausprobiert:

Die Verbindung wird nur lokal hergestellt (laut Systemsteuerung / Nertzwerk- u. Freigabecenter).

  • Sicherheitstyp: WPA2-Personal eingestellt
  • Verschlüsselungstyp: AES (keine Ahnung, was TKIP ist)
  • Sicherheitsschlüssel wurde richtig eingegeben
  • Netzwerktyp: Zugriffspunkt (kann ich nicht ändern)
  • Netzwerkverfügbarkeit: Alle Benutzer
  • ansonsten alle 3 Häkchen drin: automatisch verbinden + mit bevorzugtem Netzwerk verbinden + verbinden, auch wenn keine Kennung ausgesendet wird (war vorher aus)

Wie gesagt: der Laptop meines Mannes und die PS3 funktionieren einwandfrei, im Übrigen auch die beiden HTC-Handys ...

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Hm, ich habe einen ähnlichen Fall:

Das erste mal geklagt haben wir gegen die Arge Anfang 2009.

Er hat falsche Auskünfte erteilt, usw. Hätten wir nicht geklagt, wären wir schneller an unser Geld gekommen.

Nun läuft seit längerem eine Klage gegen die Arge. Seit August 2010 erhalten wir kein Geld mehr (ALGI hat die Arge auch bis Ende November für sich selbst beansprucht!). Der Anwalt erreicht GAR NICHTS!

Wir haben das Recht auf unserer Seite, immer alles angegeben und alles sofort offengelegt - und erhalten immer noch kein Geld. Nur neue Ausreden mit neuen Sachen, die jetzt auch wieder angeblich verlangt werden ...

Die Bescheide sind seit einigen Wochen fertig, werden aber nicht ausgedruckt bzw. freigegeben. Immer neue Ausreden seitens der Arge.

Einen Beratungsgutschein habe ich mir mittlerweile auch geholt (heute). Kann ich den nutzen, obwohl noch ein anderer Anwalt (OHNE Gutschein) an dieser Sache dran ist?!

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PS: Es wird auch kein Controller erkannt und es kommt logischerweise kein Ton (Wii-Musik).

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Das schlimmste ist, wenn es mit dem Sex innerhalb einer Beziehung nicht klappt - aber wenn dieser Typ dann auch noch eine Affäre mit einer anderen anfängt, nur weil man knapp 2 Monate mal "nicht da" ist - dann kann das NUR auf EINE logische Konsequenz hinausführen: Entgültige Trennung!!!

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Seine Ex redet völligen Blödsinn.

Seit (ich glaube) 2000 ist es dahingehend geändert worden, daß das gemeinsame Sorgerecht automatisch mit der geschlossenen Ehe auf den Ehepartner übergeht - und ohne einen Antrag von der Gegenpartei bleibt dies auch nach der Scheidung bestehen - also laß Dir keine Angst machen! :-)

PS: Aber bezüglich der Scheidung brauchst Du DRINGEND einen Fachanwalt an Deiner Seite!!!

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Bei 2 von 3 Ex-Freunden hat es super geklappt. Du einem hab ich nicht mehr so großen Kontakt (eifersüchtige neue Freundin), aber die beiden (Exen) und ich stehen immer noch im guten Verhältnis zueinander.

Klar hat es erst gedauert, bis beide über die Beziehung hinweg waren - aber es funktioniert! ;-)

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Ich frage mal andersherum: Wie kannst Du behaupten, daß ihr BEIDE einander liebt, wenn ihr getrennt lebend seid???

Abgesehen davon, daß man nach (ich glaube) 7 Jahren ohnehin die Ehe auflöst (bzw. eine Partei es kann). Spätestens dann wird Deine Ex es auch sicher tun, da ihr getrennt lebend seid, so wie Du schreibst, und sie offensichtlich nichts mehr für Dich empfindet ...

Achja, Recht auf Trennungsunterhalt hat sie - soweit ich weiß - immer, egal, wie lange ihr verheiratet ward. Aber natürlich nur nach erfolgtem Scheidungsantrag. Also wäre sie sehr dumm, wenn ihr weiter verheiratet bleiben würdet ...

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Laß Dich nicht weiter von Deiner Ex ausnutzen, sondern zieh entweder aus oder setz sie vor die Tür und behalte das Kind.

Wenn ihr nicht mehr zusammenlebt, bekommt sie ohnehin viel weniger Geld von Dir (Kindesunterhalt und evtl. Ehegattenunterhalt bzw. ... Na dieser Unterhalt für die Ex-Frau) und dann muß sie damit klarkommen. Den Rest (Miete, Lebensunterhalt, usw.) zahlt dann ohnehin die Arge!

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Sprich in Ruhe mit ihr über das Ganze. Einigt Euch, daß alles im Guten vollzogen werden soll und dann geht zusammen zu einem Anwalt und laßt Euch wegen der Scheidung beraten.

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Ok, kann Dir sicher helfen, bei der FLUT an Liebeschnulzen nach einer Trennung ...

Aber vorher brauche ich ein paar Infos ... Hat er Dich verletzt? Fehlt einfach nur Deine Liebe? Ist er fremdgegangen, usw?

Nicht ins Detail gehen - aber worum soll es genau handeln? Bist Du sauer auf ihn oder wie?

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Naja, i.d.R. habe ich erst mit meinen aktuellen Freunden Schluß gemacht, als ich mich neu verliebt hatte ... Jetzt bin ich glücklich verheiratet. ;-)

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Also die Ex meines Mannes konnte OHNE seine Unterschrift (leider hat sie ihn nicht EINMAL nach einer Unterschrift gefragt!!!) "mal eben so": Kind im Kindergarten anmelden, anderes Kind auf Schule anmelden, Firmung durchführen, und und und.

Nur als sie für die Kinder einen Reisepaß haben wollte, um vermutlich (wie man uns sagte) nach Polen zu fahren, da haben die Behörden das ERSTE Mal aufgepaßt, da gemeinsames Sorgerecht besteht und ihr Antrag auf alleiniges Sorgerecht komplett abgeschmettert wurde ... :-)

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Von der Arge gibt es nur finanzielle Unterstützung, bis das Kind 3 Jahre ist. Dann geht es in den Kindergarten und dann erwarten die auch, daß man einen Job findet, in der Zeit, wenn das Kind in den Kindergarten geht. So ist es bei mir und auch bei der Ex meines Mannes (sie hat mittlerweile 4 Kinder).

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So wie es sich anhört, hat er wohl lange eine Andere gehabt. Vielleicht ist jetzt mit ihr Schluß und Du bist nur der übliche "Notnagel"?

Mein Mann ist auch vor knapp 3 Jahren mal für eine Woche zu seiner Ex zurückgegangen, weil er nicht ohne mich leben wollte - aber auch nicht ganz alleine sein wollte (ohne Kinder), da war ihm, wie er meinte "das Gefängnis (der goldene Käfig) mit Kinder" lieber, wie ein Leben ohne mich.

Er meinte immer "lieber lebt er ohne Liebe, aber mit den Kindern und (leider) mit seiner Ex, wie allein zu sein. Aber wenn er wählen könnte, würde er mit den Kids und mir sein Leben verbringen, weil ich sein Leben bin."

Wie gesagt, wir waren ca. 1 Woche (eher 3 Tage) auseinander ... Ansonsten seit knapp 3 Jahren zusammen und seit 8 Monaten verheiratet ;-)

So wie Du schreibst, denke ich, wird er das "Gewohnte" vermissen - das, was er jetzt vielleicht auch nicht mehr von einer anderen bekommt. Oder eben die Andere hat Schluß gemacht und deshalb kommt er nach so langer Zeit wieder an?!

Eine Fernbeziehung würde ich selbst ohnehin nie eingehen, denn diese Führen meist zu Trennungen oder Fremdgehen ... Und wie Du sein Verhalten beschreibst, hört es sich für mich tatsächlich so an ...

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