Du solltest dich einem Psychologen oder Psychiater anvertrauen.
Nein, daß verjährt in diesem Sinne nicht. Du bekommst weiterhin Mahnungen mit Extrakosten (Mahngebühren) .
Nein, denn ich stehe vor ca. 11.00h nicht auf.
Das geht nur deine Freundin etwas an, halte dich da raus.
Mindestens 12 Stunden nach der letzten Einnahme der Tabletten, ab da an kannst du wieder gluckern.
...und hoffe noch mindestens 40 Jahre zu machen.
Wenn er von seinen Theorien überzeugt ist, kannst du es vergessen.
Kündigen nicht, aber deinen Lohn nicht für die Zeit der Abwesenheit zahlen.
Ich bin Agnostiker.
Das ist eine Rune. https://de.wikipedia.org/wiki/Othala
Pfefferminz und Kräutertee.
...und das ist auch sehr gut so.
Bei meinen bisherigen TV-Geräten und diese nutze ich bereits seit den ´70er Jahren, noch nie.
Möglich, aber dennoch werden sich die sog. "Impfgegener" davon nicht beeindrucken lassen und stabil bleiben.
Nein, auch unter Androhung von Bußgeldern, wird sich der eine oder andere dennoch der Impfung verweigern.
In diesem Alter trinken Babys eben nur Milch.
Nein, es wird so geliefert, wie es auch da steht und zwar ab dem 14. Januar!
Er hat erreicht, was er erreichen wollte, du machst dir über ihn Gedanken.
In den Pausen darfst und kannst du trinken.
...und das ist auch gut so!