Ich hatte nach einem selbstverschuldeten Unfall einen Totalschaden an meinem Fiat Panda. Nun ist das Gutachten dazu eingetroffen, dass einen wirtschaftlichen Totalschaden ausweist. Der Wiederbeschaffungswert wurde auf 7.600 Euro festgelegt, der Restwert des Unfallwagens auf 1.300 €. Gleichzeitig wurde ein potentieller Käufer genannt der das Auto zu dem Preis kaufen will.
Meine Frage ist nun. Muss ich mich wirklich nun selbst um die Abwicklung des Verkaufs kümmern oder kann ich das Auto auch an die Versicherung abtreten und habe dann damit nichts weiter zu tun. Das Auto steht rund 150 km weit weg von mir auf dem Platz des Autoverwerters wo es nach dem Unfall hingebracht wurde. Das heisst für mich 300 km Fahrt. Da ich selbst auch noch den Arm nach dem Unfall in Gips habe muss ich mich auch fahren lassen. Also wie ist das rechtlich muss man das wirklich bei einer Vollkaskoversicherung alles selbst managen und kann nicht sagen die Versicherung soll dies tun in dem man gleichzeitig auf jegliche weitere "Ansprüche" auf den Unfallwagen verzichtet??