Antwort
Also rechtlich würde ich das so sehen, dass die Annahme des Paketes den Kaufvertrag bindend macht. Würde das Paket zurückschicken... Eigentlich sollte das kein Problem sein... Nur behalten und wenn eine Rechung oder so beiliget, diese nicht zu Zahlen wäre denke ich eher unklug...es sei denn es ist klar als Werbung deklariert... Dann kannst du es bedenkenlos Behalten...