Hallo ich habe nur das erhalten auf meine Frage wegen Listenhund.

Da es sich bei der nicht offiziell anerkannten RasseAmerican Bully um eine Kreuzung aus der Rasse American Staffordshire Terrier und eines anderen Hundes/einer anderen Rasse handelt, kann nicht pauschal gesagt werden, ob ein American Bully als Kampfhund gilt.

Dies kommt auf den jeweiligen einzelnen Hund an bzw. darauf, wie hoch der prozentuale Anteil der Rasse American Staffordshire Terrier der Kreuzung ist.

Aufgrund dessen wird zunächst davon ausgegangen, dass es sich bei einem American Bully um einen Kampfhund im Sinne der PolVOgH (Kreuzung eines American Staffordshire Terriers) handelt, wodurch die Regelungen dieser in vollem Umfang gelten.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Hund kein Kampfhund im Sinne der PolVOgH ist, haben Sie uns diesdurch einen Gentest nachzuweisen. Diesen könnten Sie durch eine Blutuntersuchung beim Tierarzt durchführen lassen.

Wir bitten Sie daher, sich unverzüglich und unaufgefordert nach dem Kauf Ihres Hundes mit uns in Verbindung zu setzen und Unterlagen zu Ihrem Hund einzureichen (Bild, Abstammungsnachweis, Heimtierausweis, ggfs. Gentest etc.).

...zur Antwort