Ick wees ja nich wo de herkommst, aba ick globe jeda is stolz uf sain Dialekt, oda? Es kann nätürlich auch eine Art Rebellion gegen die Anwendung des Hochdeutschen sein. Wat ick aba irjendwie nich globe! Oder: "Icke, Icke bin Balina, wer mir haut, den hau ick wieda!" Du siehst wir Preußen sind in der Lage, unseren Dialekt auch in Worte zu fassen! Das stell ich mir bei einem Nieder-Ösi sehr schwer vor.

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Das kann man nicht beantworten! Da müsst ihr euch wohl oder übel umsehen! Es gibt Ecken in Staaken (zB.) die sind unzumutbar, es gibt Ecken in Wedding die sind einfach nur Spitze! Ich persönlich würde Alt-Pankow favorisieren! Oder entlang der Schönhauser Allee. Reinikendorf kann auch schön sein, wenn man nicht auf den ÖPNV angewiesen ist. Aber auch im Süden (Köpenik, Zehlendorf gibt es herrliche Viertel). Du siehst, überall ist es schön. Nur nicht in Neukölln. Obwohl es da ...! MfG SB

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Mach mal einen schönen Spaziergang. An den Häusern stehen immer die Eigentümer dran! Das soll von Aufgang zu Aufgang unterschiedlich sein! Nimm aber nur eine sanierte! Die unsanierten sind ..., naja!

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- 6 Wochen Lohnfortzahlung (Entgfg) - 72 Wochen Krankengeld von der KK (§ 47 SGB V)

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Du erwirbst mit dem ersten Arbeitstag Anspruch auf Urlaub. Nur dass er erst nach einer Karenzzeit von 6 Monaten eingefordert werden kann! Das ist Gesetz! BUrlG!!!

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Also grundsätzlich sehe ich das so:

  1. 208 Std an 20 AT. bedeutet eine generelle Arbzeit von über 10 Std. Da sehe ich einen Konflikt mit § 3 des ArbzG. Auch wenn § 7 Ausnahmen zulässt! Aber hier ist es ja die Regel!
  2. Samstagsarbeit kann jederzeit angeordnet werden. Denn der Samstag ist ein normaler Arbeitstag. Nur bin ich der Ansicht, dass dann die Std. die dort erarbeitet werden, auf die gesamte zu leistende Arbzeit anzurechnen ist. (Verringerung der durchschn. tägl. Arbzeit)Dann müsste der AG gar nichts extra zahlen. Hier wird aber eine zusätzliche Bezahlung genannt, also muss es Mehrleistung sein! Dies würde die Gesamt-Arbzeit weiter erhöhen. Das halte ich mit Sicht auf §3 +§7 ArbzG für höchst bedenklich!
  3. Die Bezahlung von Zeiten der Mehrleistung müssen normal vergütet werden. Natürlich sind auch Abgaben zu zahlen. Mit einer Vergütung mittels "Spesen" begibt sich der AG auf sehr dünnes steuerliches Eis! Er würde sich der Steuerhinterziehung schuldig machen!
  4. Anrechnung der Sa-Arbeit auf ein Arbzeitkonto: Dies ist möglich. Es muss dir aber möglich sein, diese positiven Zeiten auch irgendwann "Abzubummeln". Hierfür würden keine Extra-Einkünfte anfallen!

Und wenn du meinen letzten Punkt beachtest, kommst du damit noch relativ gut weg! Aber mit der Arbzeit würde ich mal was machen!!!

Viel Glück

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Aus den Dialogen hat man einiges herauslesen können:

  1. Gas-Heizung: Gas wird höchstwahrscheinlich separat gezahlt. Fällt also nicht in die BKA.
  2. Strom insgesamt: Wird separat gezahlt. Fällt also auch nicht in die BKA.
  3. Heizung: da kann es zu horenden Nachforderungen kommen. Hier wird meist der Gesamtverbrauch, hochgerechnet auf die Gesamt-qm aller Wohnungen, und der persönliche Verbrauch mit einer Quotung 50-50 berechnet. Wenn die Vorauszahlungen dann auch noch zu gering angesetzt sind, kann das schon mal passieren.
  4. Man darf nicht außer Acht lassen, dass die Kosten für die Müllentsorgung, Wasserver- und Entsorgung, in der letzten Zeit, drastisch erhöht wurden. Das kann "ganz schön reinhauen!"
  5. Auch haben viele Gemeinden in letzter Zeit, mit Blick auf die leeren Kassen, die Grundsteuer erhöht. Diese ist auch umlagefähig!
  6. etc. etc. etc.

Am besten du lässt die BKA prüfen. Und/Oder frag einen Mitmieter nach einer BKA der davorliegenden Abrechnungsperiode, und vergleiche diese mit deiner! Erst dann, wenn du Ungereimtheiten entdeckst, würde ich einen Anwalt aufsuchen!

MfG SB

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Ganz einfach mal eine Antwort: NEIN, DARF ER NICHT!!! Das würde deine Persönlichkeitsrechte verletzen!

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Mir ist nicht bekannt, dass nach Personen abgerechnet werden kann! Ein Alleinstehende, die immer 30 Grad in ihrer 120 qm großen Wohnung haben will, kann nicht weniger Heizkosten bezahlen, als 3 Leute in einer 60 qm Bude die für einen Aufenthalt in Alaska trainieren! Und wenn die eine Person 5 mal am Tag eine halbe Std. duschen muss, kann sie nicht weniger bezahlen als 3 Wasserallergiker! Es ist immer Verbrauchsabhängig zu berechnen. Bei Fernheizung ist eine Ouotierung von Verbrauch und Wohnfläche (50-50) möglich!

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NEIN !!! Vertrag ist Vertrag! Dieser bleibt bestehen! Auch bei Übergang an eine Verwaltung (da besonders, da der Eigentümer - Eigentümer bleibt), aber auch bei Verkauf!!!

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Frag mal hier nach:

  1. http://mietrecht.unser-forum.de/

Natürlich drängt sich mir da die Frage auf, warum bist du da eingezogen, bzw. hast diese Frage nicht bei Einzug gestellt?

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Trau ihm, denn er hat Recht!!!

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Ich möchte es mal mit kirchlichen Slang sagen: "Gehet hin, und nehmet die Gaben der ARGE!"

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  1. Würde ich ihn bitten einen Wochenplan zu machen und ihn dir auszuhändigen! Dies muss in der Arbzeit geschehen!
  2. Wenn er dies nicht tut, informiere ihn, dass du die Zeit zwischen Dienstschluss und Anruf als Bereitschaftsdienst erachtest. Das wäre Arbzeit! Die zu vergüten bzw. anzurechnen ist!
  3. Es steht Dir natürlich auch frei, während deiner Dienstzeit die Fragen zu stellen, deren Antwort du meist beim Anruf deines Ausbilders erhältst!
  4. Und natürlich darfst du dein Telefon auch mal ausmachen. Das hilft meist!

MfG SB

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