Zu erwähnen wäre vielleicht noch dass es ein Inkasso des Jobcenters ist oder so. Dort ist auch eine E-Mail hinterlegt: inkasse-service@jobcenter.de und eine Nummer. Falls ich das nicht zahlen könnte solle ich die Telefunnummer wählen.
Außerdem: "Das für diese Forderung zuständige Jobcenter hat die Bundesagentur für Arbeit mit der Wahrnehmung des Forderungseinzugs beauftragt (§ 44c Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 i. V. m. §44b Abs. 4 SGB II).