Wir haben unsere Wohnung an die Vermieterin übergeben. Da ein Raum an den Wänden etwas fleckig aussah, bat die Vermieterin an, dass der Eigentümer es selbst streicht und dafür einen Teil der Miete (die an uns zurückgehen sollte, da eher ausgezogen) behält. Das Protokoll wurde mit dieser Anmerkung von beiden Seiten unterschrieben und die Wohnung übergeben. Ein paar Tage später heißt es nun, wir sollen doch nochmal selbst streichen, da der Eigentümer nicht einverstanden ist. Können wir uns auf das unterzeichnete Abgabeprotokoll berufen?