den zaubersprucb kannte ich noch nicht
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echt schwierig, glaub tatsächlich so grob 1-2000
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muss nur offline gehen
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Frag deine Lehrer/ Betreuer denen du das Geld gezahlt hast, die müssen dir das zurückgeben wegen der RRV, sonst kannst du das einklagen, so lange du auch den Nachweis der Verletzung/ Erkrankung hast.
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Alkohol ist desinfizierend, also demnach ist es sogar quasi wünschenswert zu trinken, so lange es hochprozentiger bleibt, weil Bier z.B. nicht mehr desinfizierend wirkt, aber ohne SChmerzmittel, weil die die Alkoholwirkung verstärken.
Nicht übertreiben, enjoy