Ich weiß, dass es hart ist - aber jedenfalls auch trotzdem machbar, wenn man bereit ist, dafür auf ziemlich viele Freizeitaktivitäten zu verzichten und Schlafmangel in Kauf zu nehmen..Ich habe es auch geschafft. Ich war ebenfalls alleinerziehend mit zwei Jungs, einer Dreiviertelstelle, einem WE-Nebenjob an der Tanke und habe ein Fernstudium mit externer IHK - Prüfung absolviert. Sehr anstrengend, aber wenn du von Natur aus sehr selbstdiszipliniert bist und dir einen festen Stundenplan machst, den auch konsequent einhälst, dann ist das durchaus zu schaffen..Naja, ich war zwischendurch phasenweise schon sehr am Ende - vor allem am Anfang, denn die Einstiegs- und Eingewöhnungsphase empfand ich als sehr schwer und ich hatte schreckliche Angst, das alles nicht zu schaffen, nicht durch zu halten und ich hätte auch zwischendurch mehr als einmal beinahe aufgegeben, aber mein Freundeskreis war sehr gut und hat nicht nur emotionale Unterstützung geliefert (sondern auch mal für uns gekocht...die Kinder genommen..) Dadurch, dass du nicht bzw. durch Seminare nur bedingt an feste Zeiten gebunden bist, kannst du dir die Lernerei auch wirklich so einplanen, dass es für dein leben passt, das ist der große Vorteil; allerdings solltest du den tatsächlichen Lernaufwand und Arbeitsaufwand gerade am Anfang nicht unterschätzen, da ich z.B. erst einmal wieder lernen musste, wie ich am besten und effektivsten Lernen und "fernstudieren" kann..Fazit von mir: Nur Mut!!
Habe erfolgreich Fernstudium absolviert, war gleichzeitig alleinerziehend und habe regulär gearbeitet (75 % Stelle plus Nebenjob WE) War sehr sehr anstrengend, superstressig, man muss sehr diszipliniert sein, aber wenn man sich einen "Stundenplan" erstellt, wann jeweils welche Verpflichtung angesagt ist und den dann auch einhält, kommt man zurecht; Ohne Selbstdisziplin geht da gar nichts, ohne Freunde, die einen bei Durchhängern zurück an die Bücher scheuchen übrigens auch nicht... Was den Zeitaufwand betrifft, so war der bei mir wesentlich höher als ich zunächst gedacht und auch eingeplant habe; da aber Lektionen frei einteilbar sind, bin ich nach einer sehr sehr schweren Eingewöhnungsphase gut zurechtgekommen. Gelohnt hat es sich in jedem Fall.
Eine pauschale Antwort hierzu gibt es so nicht, da fehlen einfach Angaben, wovon du sonst noch lebst / was du gerade machst etc. Mal ganz allgemein: Kindergeld ist abhängig v. Alter und noch andauernder Ausbildung - wenn du selbst jetzt das Kindergeld auf dein Konto ausgezahlt bekommst, weil schon mindestens volljährig und in Ausbildung bist bzw. noch zur Schule gehst, bekommst du das dann auch, wenn du woanders wohnst; Wenn bisher deine Eltern das Kindergeld ausgezahlt bekommen haben und du ziehst um, könntest du beantragen, dass es dann dir ausgezahlt wird bzw. hätten deine Großeltern Anspruch, denn Kindergeld erhält immer der, in dessen Haushalt das Kind tatsächlich lebt..aber das ist nur grob, weil da viele andere Dinge ebenfalls eine Rolle spielen.
Die ARGE hat meines Wissens nach recht - das sogenannte "Hartz IV" ist eine Sozialleistung zur Grundsicherung für ARBEITSSUCHENDE und erwerbsfähige Hilfebedürftige, das ist deine Freundin nun mal definitiv nicht, also muss man ihr auch diese Leistungen auch nicht bewilligen.
Ich gehe davon aus, dass das Arbeitsamt sich auf die Berufsausbildungsbeihilfe bezieht, die man ihr nicht bewilligen möchte und hier hat die Agentur leider auch recht; für schulische Ausbildungen z.B. Physiotherapeutin gibt es keine Berufsausbildungsbeihilfe. Das hat übrigens nichts mit den 2 Semestern Medizin zu tun, die sie vorher studiert hat. Wenn sie eine Weiterbildung über die Agentur finanziert bekommen möchte, hätte sie dies im VORFELD dort mit den entsprechenden von der Arbeitsagentur vorgesehenen Einrichtungen tun müssen. Sie könnte bei der Wohngeldstelle der Stadt Wohngeld zu beantragen, dies würde bewilligt, wenn sie definitiv keine anderen Sozialleistungen ("Hartz IV", Berufsausbildungsbeihilfe etc.) bekommt und ein entsprechend niedriges Einkommen hat. Tut mir leid für deine Freundin, aber ARGE und Agentur sind meines Wissens im Recht - trotz SGB II