Ich habe im Januar meinen AG gewechselt innerhalb des öffentlichen Dienstes. Drei Tage vor Ende Januar hatte ich einen zweifachen Bandscheibenvorfall und bin deshalb krank.
Die Krankenkasse hätte für die 3 Tage im Januar Krankengeld zahlen müssen innerhalb der ersten vier Beschäftigungswochen. Da der TV-L jedoch besagt, dass eine sechswöchige Lohnfortzahlung wegen Krankheit ohne eine vierwöchige Wartezeit eintritt, bekam ich ab dem ersten Tag der Krankheit 6 Wochen Lohnfortzahlung. So weit so gut.
Der AG zahlte also ab dem ersten Tag der Krankheit Lohnfortzahlung für 6 Wochen.
Nach den sechs Wochen müsste die Krankenkasse Krankengeld zahlen. Das tut sie auch, jedoch nicht für 3 Tage im März. Diese 3 Tage ergeben sich durch das Ende der Lohnfortzahlung durch den AG und Beginn des Krankengeldes durch die Krankenkasse, die erst wieder ab der 10. Krankheitswoche zahlen darf.
Es handelt sich um die 3 Tage von Januar, die sozusagen verschoben um 6 Wochen im März wieder da sind.
Beide berufen sich auf die Gesetze. Mir fehlen 3 Tage Geld, die keiner bezahlen will.
Hat jemand schon mal gleiches erlebt?
Da muss es noch eine Ermessensentscheidung geben oder?
Wie soll ich vorgehen?
Erbitte Rat!