Ich stelle mir gerade vor, ich wäre im harten Winter bereits Anfang Januar gestürzt und wäre dadurch krank von Anfang Januar an. Mein AG hätte dann sechs Wochen Lohnfortzahlung geleistet laut TV-L ohne Wartezeit bis Mitte Februar.

Und meine Krankenkasse hätte mir dann geantwortet: wir zahlen gesetzlich erst Krankengeld ab der 11. Kalenderwoche. 

Dann stünde ich von Mitte Februar bis Mitte März ohne Krankengeld da?

Das kann doch wohl nicht sein oder?

Erbitte Infos.

 

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Also bitte noch mal, damit ich durchblicke.

Ich hätte 2009 3 Tage a 8 Stunden frei?

Mein Chef (öffentlicher Dienst) will mir das in Stunden umrechnen (3 Tage a 5 Stunden = 15 Stunden) und mir 2 Urlaubstage a 8 Stunden dafür geben.

Deshalb frage ich hier.

Bitte noch mal drauf eingehen, danke.

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