du musst deinen Eltern die Wahrheit sagen. Ich gehe mal stark davon aus das du mit 13 nicht einfach ohne Einverständnis der Eltern abtreiben kannst.

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Hallo, wenn deine Eltern nichts dagegen haben und ihre Eltern damit einverstanden sind sich in der Zeit um dich zu kümmern dürfte das eigentlich kein Problem sein. Ich kann mir nicht vorstellen dass es da was schriftliches geben muss.

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Hallo, auch als Verschleißteil hast du zwei Jahre Gewährleistungsfrist. Der Verkäufer hat schon zwei Nachbesserungsversuche unternommen, die aber zu keinen Erfolg hatten. Meiner Meinung nach hast du nun das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und dein Geld wieder zu bekommen. Sollte der Verkäufer sich nicht darauf einlassen würde ich mir einen Anwalt nehmen.

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Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Diese kann bei gebrauchten Dingen auf 1 Jahr verkürzt werden. Dies muss aber ausdrücklich mitgeteilt werden. Auch bei Privatpersonen hat man ein Recht auf 1 Jahr Gewährleistungsfrist, außer der Verkäufer weist drauf hin das diese ausgeschlossen ist.

ich würde deinen Kollegen raten an die Firma einen Brief schreiben mit der Aufforderung auf Reparatur mit einer genauen Frist. Sollte Die Firma diese Frist zur Nachbesserung verstreichen lassen würde ich noch einmal mahnen. Sollte auch diese Frist verstrichen lassen werden würde ich deinen Freund raten vom Kaufvertrag zurückzutreten und sein Geld zurück zu verlangen. Hier sollte gegebenfalls ein Anwalt zu rate gezogen werden um sein Recht besser durchsetzen zu können

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Als ersten Schritt solltest du dich bei den Menschen die du verletzt hast entschuldigen und um Verzeihung bitten. Und dann solltest du dir mal Gedanken ob eine Therapie dir nicht vielleicht helfen könnte.

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Hallo, ich glaube nicht das der Zuschlag hier auch als Räumungstitel gilt, da dies ausdrücklich nur auf den bisherigen Eigentümer zutrifft, was hier ja nicht der Fall ist. Außerdem bräuchtest du eine Löschungsbewilligung der rechtlich Betroffenen (der das Wohnrecht hat). Erst mit dieser Bewilligung kann das Wohnrecht im Grundbuch gelöscht werden. Ich bin mir nicht sicher ob diese automatisch mit Zuschlag abgegeben wird, da das Wohnrecht nachrangig ist. Wenn nicht musst du noch auf Abgabe einer Willenserklärung klagen um das Wohnrecht löschen zu können

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Fachhochschule Bericht nicht rechtzeitig abgegeben, Verschulden eines dritten?

Hallo liebe Community, ich wende mich an (Schul-) Rechtsexperten, Lehrer und alle anderen die fundierte Informationen liefern können, danke dafür schon mal im voraus.

Folgende Sachlag : Ich besuche eine Fachoberschule mit dem Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung in Hessen. 2 Tage Schule(Mo,Di) /3 Tage Praktikum (Mi,Do,Fr)

Am 19.12 wäre der letzte Abgabetermin für einen zehnseitigen allgemeinen Institutionsbericht gewesen, dieser macht 50% der Note im Fach (Taf 11.1) aus, in welchem ich die mündliche Note 3- habe. Normal sollte die Abgabe am 15.12 oder 16.12 erfolgen da wir dann ja in der Schule sind. Da ich allerdings (mit gelbem schein ) Montag und Dienstag krank wurde die Abgabefrist auf den letzten Tag (19.12.) vor den Ferien verlängert.

Am Mittwoch war ich bis 17:30 im Praktikum und konnte den Bericht deswegen nicht vorbeibringen.

Am Donnerstag(18.12) hatte ich mir bereits Urlaub genommen um die Taschen zu packen und noch ein wenig aufzuräumen, da ich am Freitag (19.12) um 03:00 Uhr morgens für 21 Tage in den Urlaub verreisen wollte.

Den Bericht hatte ich schon am Montag fertig wollte aber noch einige Feinheiten beheben. Dann am Donnerstag als die letzte Möglichkeit für mich zur Abgabe war und der Bericht vollendet hatte ich ein Drucker Problem welches mir lange zu schaffen machte und so stand ich um 18 Uhr vor der verschlossenen Schule, gedruckt habe ich im Copyshop.

Das Problem:

Anstatt den Bericht jedoch in den Briefkasten zu werfen (dieser war mir bis dato gar nicht bekannt) hielt ich es für eine gute Idee einen guten Freund der die gleiche Schule besucht und den ich sowieso noch treffen wollte, darum zu beten die Berichte sowie die Krankmeldung für mich abzugeben, da dies mir ja nicht mehr möglich war.

Ich hab mehrfach betont wie wichtig dieser Bericht ist und das er ihn ja nicht vergessen soll.

Dann war ich drei Wochen für keine Menschenseele erreichbar..

Heute treffe ich meinen Freund wieder und er beichtet mir das er es verbummelt hat und den Bericht nicht abgegeben habe.

Die Frage:

Muss ich das so hinnehmen dass ich jetzt eine fünf anstatt eine zwei in diesem Fach bekomme obwohl ich nachweisen kann das ich den Bericht fristgerecht abgeben wollte, und seit dem auch nicht mehr daran gearbeitet habe ?

Bitte mit Gesetzesgrundlagen oder Erläuterungen, keine Vermutungen oder blöde Kommentare das ist für mich ein ernstes Thema da es um meine Zukunft geht.

Wenn weitere Informationen gebraucht werden bitte einfach nachfragen.

Mfg Friedi

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rechtlich ist die 5 wirksam. Du wärst selber verantwortlich gewesen, dass der Bericht rechtzeitig ankommt. Wenn du einen Freund bittest diesen abzugeben und der ist vergisst ist es leider dein Problem. Du könntest höchstens versuchen mit deinem Lehrer zu reden und auf seine Kulanz zu hoffen. Rechtlich kannst du nichts machen

Schöne Grüße

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Hierbei wäre aber noch zu beachten in welchen Güterstand dein Vater und deine Stiefmutter lebten. Der gesetzliche Güterstand wäre der Zugewinnausgleich. Hier würdest du dann wie bereits gesagt 50 % und deine Stiefmutter 50 % erben. Sollte allerdings ein Heiratsvertrag vorhanden sein, wo ein anderer Güterstand als der Zugewinnausgleich abgemacht worden ist, so erbt deine Stiefmutter 1/4 und du 3/4 (§1931 BGB)

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Hallo, ich würde immer angeben das du einen Führerschein machst bzw. später hast. Das kann nur von Vorteil sein

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erklär ihr die Sache mit deinem Unfall und dem Erninnerungsverlust. Sie wird das verstehen. Du hast sie ja nicht mit Absicht vergessen.

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Mietminderung und Schadensersatz möglich?

Hallo, Ich habe einen Friseursalon , in der Seit Ende November die Temparaturen im Laden erschreckend kalt sind. Die Heizungen, gehen mal an, aber auch bald wieder aus, so dass sich der Laden nie aufwärmt. Temparaturen waren bislang bei mindestens 11,4 Grad bis höchstens 14,9 Grad . Ihr könnt euch vorstellen , wie unerträglich das ist, bei so einer Kälte zu arbeiten. Aber auch für die Kunden ist das unzumutbar . Haare gewaschen bekommen und dann bei den Temperaturen sitzen ist nicht angenehm. Kundenbeschwerden häufen sich ebenso. Wir haben jeden Kunden unterschreiben lassen, die bestätigt, dass die Tempatatur so ist wie sie ist. Außerdem fotografieren wir stündlich die innentemperatur Anzeige. Wir haben als auch Beweise... Nun meine

  1. Frage, kann ich jetzt schon Miete mindern ? Hatte mal gelesen, dass man nach 7-8 Tagen im gewerbe schon die Miete auf 100% kürzen kann.

2.frage: kann ich Schadensersatz pro Kunden verlangen? Wir haben jedem Kunden 20% Nachlass gegeben um uns auf die Art dafür zu entschuldigen, dass es so kalt ist/war, damit du Kunden mit viel Glück wieder zu uns komme...

Kundenanzahl ca 20 Pro Tag. Kann ich den Nachlass in Form von Schadensersatz von dem Vermieter auch verlangen?

Mietpreis 1700€ zzgl 450 Euro Nebenkosten. Der Vermieter wurde am 30.november , am 3. und 5 Dezember per Einschreiben informiert. Kam nur eine Meldung dass seines Wissens Heizungen funktionieren und sich von den Mietern der Wohnungen die sich über meinem salon befinden keine Beschwerden kamen. Sonst nix...

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Ich meine du hast Anspruch auf Schadensersatz und die Miete dürftest du auch Mindern. An deiner Stelle würde ich mir schnellstmöglich einen Anwalt nehmen und eine Einstweilige Verfügung gegen deinen Vermieter erwirken. Kann ja nicht sein das du noch länger im Kalten sitzt.

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Ich denke mal die sind verloren. Deine Gläubiger wollen ja noch soviel Geld wie möglich erhalten was ihnen eigentlich zustehen würde. Das dann Rücksicht auf deine private Altersvorsorge genommen wird kann ich mir nicht vorstellen

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Es kommt ganz auf den Zigarettenautomat an. Manchen nehmen auch den Ausweiß.

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Hallo, du könntest die Mitarbeiterinnen deines Anwalts fragen. Oder ist die gesamte Kanzlei geschlossen ? In dem Fall könntest du glaub ich auch beim Gericht anfragen was du nun am besten machen könntest.

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Hallo Johannes, ich kann es dir nicht genau sagen, aber gehe davon aus, dass du kein Pfefferspray mitnehmen darfst. Erkundige dich doch sonst einmal auf der Seite des auswärtigen Amtes

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