du musst deinen Eltern die Wahrheit sagen. Ich gehe mal stark davon aus das du mit 13 nicht einfach ohne Einverständnis der Eltern abtreiben kannst.
Hallo, wenn deine Eltern nichts dagegen haben und ihre Eltern damit einverstanden sind sich in der Zeit um dich zu kümmern dürfte das eigentlich kein Problem sein. Ich kann mir nicht vorstellen dass es da was schriftliches geben muss.
Du solltest dich auf jeden Fall frühzeitig bei Gericht melden und bekannt geben das du nicht kommen kannst. Es wäre möglich das der Termin dann verschoben wird. Es kann aber auch sein, dass der Richter eine amtsärztliche Untersuchung anordnet
Hallo, auch als Verschleißteil hast du zwei Jahre Gewährleistungsfrist. Der Verkäufer hat schon zwei Nachbesserungsversuche unternommen, die aber zu keinen Erfolg hatten. Meiner Meinung nach hast du nun das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und dein Geld wieder zu bekommen. Sollte der Verkäufer sich nicht darauf einlassen würde ich mir einen Anwalt nehmen.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Diese kann bei gebrauchten Dingen auf 1 Jahr verkürzt werden. Dies muss aber ausdrücklich mitgeteilt werden. Auch bei Privatpersonen hat man ein Recht auf 1 Jahr Gewährleistungsfrist, außer der Verkäufer weist drauf hin das diese ausgeschlossen ist.
ich würde deinen Kollegen raten an die Firma einen Brief schreiben mit der Aufforderung auf Reparatur mit einer genauen Frist. Sollte Die Firma diese Frist zur Nachbesserung verstreichen lassen würde ich noch einmal mahnen. Sollte auch diese Frist verstrichen lassen werden würde ich deinen Freund raten vom Kaufvertrag zurückzutreten und sein Geld zurück zu verlangen. Hier sollte gegebenfalls ein Anwalt zu rate gezogen werden um sein Recht besser durchsetzen zu können
Als ersten Schritt solltest du dich bei den Menschen die du verletzt hast entschuldigen und um Verzeihung bitten. Und dann solltest du dir mal Gedanken ob eine Therapie dir nicht vielleicht helfen könnte.
Hallo, ich glaube nicht das der Zuschlag hier auch als Räumungstitel gilt, da dies ausdrücklich nur auf den bisherigen Eigentümer zutrifft, was hier ja nicht der Fall ist. Außerdem bräuchtest du eine Löschungsbewilligung der rechtlich Betroffenen (der das Wohnrecht hat). Erst mit dieser Bewilligung kann das Wohnrecht im Grundbuch gelöscht werden. Ich bin mir nicht sicher ob diese automatisch mit Zuschlag abgegeben wird, da das Wohnrecht nachrangig ist. Wenn nicht musst du noch auf Abgabe einer Willenserklärung klagen um das Wohnrecht löschen zu können
rechtlich ist die 5 wirksam. Du wärst selber verantwortlich gewesen, dass der Bericht rechtzeitig ankommt. Wenn du einen Freund bittest diesen abzugeben und der ist vergisst ist es leider dein Problem. Du könntest höchstens versuchen mit deinem Lehrer zu reden und auf seine Kulanz zu hoffen. Rechtlich kannst du nichts machen
Schöne Grüße
Hierbei wäre aber noch zu beachten in welchen Güterstand dein Vater und deine Stiefmutter lebten. Der gesetzliche Güterstand wäre der Zugewinnausgleich. Hier würdest du dann wie bereits gesagt 50 % und deine Stiefmutter 50 % erben. Sollte allerdings ein Heiratsvertrag vorhanden sein, wo ein anderer Güterstand als der Zugewinnausgleich abgemacht worden ist, so erbt deine Stiefmutter 1/4 und du 3/4 (§1931 BGB)
Ich gehe mal davon aus das eine Kopie nicht ausreicht. Was noch gehen würde wäre ein Führerschein, wenn du einen hast.
Hallo, ich würde immer angeben das du einen Führerschein machst bzw. später hast. Das kann nur von Vorteil sein
erklär ihr die Sache mit deinem Unfall und dem Erninnerungsverlust. Sie wird das verstehen. Du hast sie ja nicht mit Absicht vergessen.
Ich meine du hast Anspruch auf Schadensersatz und die Miete dürftest du auch Mindern. An deiner Stelle würde ich mir schnellstmöglich einen Anwalt nehmen und eine Einstweilige Verfügung gegen deinen Vermieter erwirken. Kann ja nicht sein das du noch länger im Kalten sitzt.
Ich denke mal die sind verloren. Deine Gläubiger wollen ja noch soviel Geld wie möglich erhalten was ihnen eigentlich zustehen würde. Das dann Rücksicht auf deine private Altersvorsorge genommen wird kann ich mir nicht vorstellen
Es kommt ganz auf den Zigarettenautomat an. Manchen nehmen auch den Ausweiß.
Hallo, du könntest die Mitarbeiterinnen deines Anwalts fragen. Oder ist die gesamte Kanzlei geschlossen ? In dem Fall könntest du glaub ich auch beim Gericht anfragen was du nun am besten machen könntest.
Hallo Johannes, ich kann es dir nicht genau sagen, aber gehe davon aus, dass du kein Pfefferspray mitnehmen darfst. Erkundige dich doch sonst einmal auf der Seite des auswärtigen Amtes