Fitnessstudio akzeptiert keine Sonderkündigung?

Hallo allerseits,

Mein Freund ist zu mit gezogen und möchte seine Fitness-Mitgliedschaft kündigen, da es einfach viel zu weit ist. Eine Sonderkündigung aus diesem Grund akzeptiert das Fitnesstudio nicht. Wir haben also dann, weil er eine akute Lendenwirbelsäulenerkrankung hat, ein ärztlichen Attest geholt. Dies akzeptiert der Betreiber leider auch nicht und fordert einen Bescheid des Deutschen Rententrägers. Dies ist aber nach einigen Recherchen nicht zulässig. Wir haben also das SEPA-Mandat zurückgezogen und mit einem Anwalt gedroht.

Er ist sehr hartnäckig, fordert die gesamte Summe der Beiträge ein (ca. 300 Euro) und droht die Angelegenheit an eine Firma für Anforderungsmanagement abzugeben.

Leider übernimmt die Rechtschutzversicherung kaum Kosten und ich finde auch keinen Anwalt der sich einsetzten möchte. Obwohl wir im Recht sind, lohnt es sich nicht einen Anwalt einzusetzen.

Ich habe zwar einen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale, aber der Betreiber macht durch die Fridtsetzung ziemlich Druck. Was können wir dagegen tun? Wenn mein Freund es ruhen lässt, und keinen Beitrag zahlt, würde der Betreiber dann vor Gericht gehen müssen um den Beitrag zu kassieren. Ih würde natürlich mit dem Inkassobüro sprechen, dass mein Freund eine Sonderkündigung eingereicht hat, die nicht akzeptiert wird.

Hat jemand Erfahrungen oder Tipps für mich? Ich wäre sehr dankbar!

Lieben Gruß,

Steffie

Kündigungsfrist, Kündigungsrecht

Absage eines Ausbildungsplatzes zum PTA, wegen Eintrag im Führungszeugnis?

Hallo liebe Community, ich brauche euer Schwarmwissen.

Mein Bruder wurde zu einem Vorstellungsgespräch bei der Berufsschule eingeladen, weil er sich für einen Ausbildungsplatz zum pharmazeutisch-technischen Assistenten beworben hat. Am Ende des Gespräches teilte er der Schulleitung mit, dass er einen Eintrag im Führungszeugnis habe. Der Eintrag ist vom März 2020, es ging damals um Widerstand gegen und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte wo er zu 140 Tagessätzen verurteilt wurde.

Da tauchen Fragen auf wie...

  1. Die konkrete Straftat hat nichts mit dem Beruf des PTA zu tun. Warum ist es dann relevant?
  2. Kann die Schulleitung ihm aufgrund von mündlicher Erwähnung über den Eintrag eine Absage erteilen?

Sie wurde mit dem §2 Nr. 2 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTAG) begründet.

In diesem Paragraphen steht folgendes: "Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,".

-Überhaupt wurde auch der Paragraph falsch zitiert, denn es ist der §2 Abs.1 Satz1 Nr. 2 PTAG und nicht der §2 Nr. 2 PTAG.

-Zudem ist es letztes Jahr eine blöde Situation gewesen. Er war betrunken und das Urteil war zu hart. Damals war ihm alles egal und er hat keinen Einspruch eingelegt.

Ich weiß, dass das Gesetz bei Zuverlässigkeit ein reines Führungszeugnis meint, aber ist das immer so? Und das hat nichts mit der Ausübung des Berufes zu tun meiner Meinung nach.

Was kann mein Bruder jetzt noch tun? Er hat so sehr geweint... Und vor allem war es sein Traumberuf. Bloß weil man einen Eintrag im FZ hat, kann es doch nicht sein, dass man kaum Berufsauswahl hat bis dieser Eintrag gelöscht wird, oder?

ES GEHT MIR HIER NUR DARUM OB ES RECHTENS IST EINE ABSAGE ZU ERTEILEN, NUR WEIL ER MÜNDLICH ERWÄHNT HAT EINEN FÜHRUNGSZEUGNISEINTRAG ZU HABEN! BITTE NICHT IN DEN KOMMENTAREN THEMA VERFEHLEN!!!

Ich freue mich auf sinnvolle und hilfreiche Antworten! :)

Liebe Grüße,

Stefania

Schule, Ausbildung, Recht, Eintrag, Pharmazeutisch-technischer Assistent, pta-ausbildung, PTA-Schule, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
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