Hat sich eigentlich die Situation mit Deiner Nachbarin jetzt endlich gebessert?
Nimm ihr beim nächsten mal den Schlüssel ab, und biete ihr an, sie nach Hause zu fahren. Und auf der Fahrt fragst Du sie dann, ob sie wirklich glücklich ist mit ihrem Leben. Ich glaube nämlich, das Gegenteil ist der Fall. Wahrscheinlich trinkt sie nur soviel, weil sie unglücklich ist mit ihrem Leben.
Beim ersten durchlesen klingt es so, als könntest Du die Nachbarin nicht leiden, und willst sie nur anzeigen, "weil sie es verdient hat". Wie andere auch schon schrieben, ALG2 tut hier ebenfalls nichts zur Sache.
Und dann, was heißt Sturzbetrunken, wenn sie das 4x die Woche macht und das seit längerer Zeit, dann wäre es wahrscheinlich, das sie schonmal angehalten worden wäre, einen Unfall gehabt hätte oder man sollte auch meinen, das der Wirt ihr ein Taxi rufen würde, wenn sie wirklich so betrunken wäre, wie Du behauptest.
Dein Anliegen ist legitim, aber tue es nicht nur aus persönlichem Rachegefühl, sondern um das richtige zu tun.
Der Fairness halber solltest Du mit ihr reden, und ihr sagen, das besoffen Autofahren nicht gut ist und es kein Kavaliersdelikt ist. Und das Du, der Sicherheit Deiner Kinder wegen, sie beim nächsten mal anzeigen wirst. Dann kann sie es sich selbst überlegen, ob sie ihr Verhalten ändert oder nicht.
Du schriebst: "Der Zeuge hat ausgesagt, was sie an hatte."
Stimmte das denn? Wenn nein, dann ist doch direkt klar, das der Zeuge sich geirrt hat. War Deine Bekannte den ganzen Abend zuhause oder unterwegs? Wenn zuhause, dann findet ein guter Anwalt evtl. eine Möglichkeit, das zu beweisen, womit Deine Bekannte aus dem Schneider wäre.
Ich schließe mich WhoreOfTime an, 1-2 Gläser dürften noch im Rahmen es erlaubten sein, wenn das Frühstück entsprechend lange dauert und auch dabei gegessen und viel Wasser getrunken wird. Maximal würde ich wohl 3-4 Gläser sagen, so das Du höchstens einen kleinen Schwips hast. Wenn es aber ausartet und Du voll bist wie ein Eimer, dann solltest Du lieber jemanden bitten, Dich nach Hause zu fahren, oder Dich von Deinem Mann abholen lassen.