Nach dem SGB hat jeder einen Anspruch, der weniger als ca. 850€ (genauer Betrag ist mir grad nicht bekannt) Netto hat. Jedoch sind da einige Faktoren noch zu beachten (z.B. größe der Whg.) Eine klare Aussage ob und wieviel, erhälst Du bei der Wohngeldbehörde in Deiner Stadt.

...zur Antwort

Laß es doch mal von Deinem Hausarzt abklären. Falls der keine organische Ursache findet, ist es wahrscheinlich etwas psychosomatisches. Dafür gibt es dann einen anderen Facharzt.

...zur Antwort

.............


...zur Antwort