Hallo,
ich hoffe erstmal, daß dem Kind nichts weiter schlimmeres passiert ist, denn das blöde Blech kann man reparieren. Du bist in keiner verkehrsberuhigten Zone gefahren, da muß man zunächst nicht unbedingt mit auf die Straße laufenden Kindern rechnen, es sei denn, es ist entsprechend ausgeschildert. Es hat geregnet, 30 km/h sind jedenfalls deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Den Fall wird die Staatsanwaltschaft schon von Amts wegen prüfen, nämlich einmal, ob Dir ein Verschulden nachzuweisen ist und einmal, ob Du den Unfall hättest vermeiden können. Nach Deiner Beschreibung weder noch, aber das kann nur ein Sachverständiger anhand der Schäden, der Unfallstelle und der Sichtverhältnisse. Ohne Verschulden und Mithaftung wird das Ermittlungsverfahren gegen Dich eingestellt. Falls Du einen Anwalt hinzuziehen willst, darfst Du das natürlich.
Jetzt bleibt noch die zivilrechtliche Seite. Ohne Verschulden und Vermeidbarkeit bleibt nur die Haftung aus Betriebsgefahr des Fahrzeuges. Dafür hast Du eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die für etwaige Schadenersatzansprüche aufkommt. Nach VVG obliegt auch Deinem Versicherer die Anerkenntnis (oder nicht) und die eventuelle Prozeßführung. Du bist da also raus, wenn Du Deinen Schaden vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig Deinem Versicherer meldest.
Auf Deinem Blechschaden wirst Du womöglich sitzenbleiben. Kinder unter 10 Jahren haften im Straßenverkehr grundsätzlich nicht, und die Eltern nur, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Ist dem nicht so, kannst Du zivilrechtlich Schadenersatz in einer Höhe verlangen, die nach Abzug der Betriebsgefahr bleibt.
Persönlich würde ich mit Sicherheit meinen (blöden) Blechschaden nach einem Unfall mit einem kleinen Kind selbst bezahlen, weil ich mir moralisch schäbig vorkommen würde, hieraus noch Geld zu verlangen. Statt dessen würde ich mich erkundigen, wie es dem Kind geht. Bisher hatte ich selbst in einem ähnlichen Fall Glück, daß ich rechtzeitig genug bremsen konnte.
Gruß