Guten Abend,

um einfach auf die Frage zurückzukommen: Bei einem Frontalcrash mit Überdeckung >50% würdest Du bei diesen Geschwindigkeiten mit ziemlicher Sicherheit nicht einmal mehr von der Intensivstation schreiben können. Die Chancen stehen besser, wenn die Überdeckung geringer ist und die Fahrzeuge aneinander abgleiten können. Dann bleibt die Struktur der Fahrgastzelle weitgehend erhalten. Praktisch wird bei derartige Konstellationen jedoch noch reagiert und soweit abgebremst, daß die Fahrzeuge bis zur Kollision noch Geschwindigkeit abbauen können, was die Folgen mildert.

Gruss

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Hallo,

Hamster können wohl keine Höhen einschätzen. Er könnte sich das Bein gebrochen haben. Versuche den Hamster ruhigzustellen, dass er nicht herumlaufen kann, beobachte ihn und gehe baldmöglichst zum Tierarzt.

Gruss & gute Besserung für den Kleinen

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Hallo,

da Du Tiere auch in Bewegung fotografieren möchtest, solltest Du Dich mit einer digitalen Spiegelreflexkamera, etwa einer Canon EOS 650 D, beschäftigen. Gibt's um die 700 EUR. Du kannst damit Bildserien "schießen" und praktisch alle wichtigen Einstellungen (ISO, Blende, Belichtungszeit) selbst vornehmen.

Für Videos würde ich doch eher eine spezielle Videokamera nehmen, da es ja auch um eine vernünftige Tonaufzeichnung geht. Habe seit Jahren eine Sony HDR-CX-11 und bin zufrieden damit.

Gruss

Gruss

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Du hast mit Buchstaben 26 Zeichen pro Stelle zur Verfügung und nicht nur 10. Also 26 x 26 x 26 (bzw 26 hoch 3) = 17.576. Das sollte noch eine Weile reichen.

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Hallo,

Das C 180 Sportcoupe aus der Schrempp-Ära wäre nicht mein Favorit. Wenn der Eclipse gut beieinander ist, ohne Rost und unverbastelt, könnte ich mich schon eher damit anfreunden. Für den Alltag schon fast zu schade.

Gruss

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Hallo,

ich hoffe erstmal, daß dem Kind nichts weiter schlimmeres passiert ist, denn das blöde Blech kann man reparieren. Du bist in keiner verkehrsberuhigten Zone gefahren, da muß man zunächst nicht unbedingt mit auf die Straße laufenden Kindern rechnen, es sei denn, es ist entsprechend ausgeschildert. Es hat geregnet, 30 km/h sind jedenfalls deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Den Fall wird die Staatsanwaltschaft schon von Amts wegen prüfen, nämlich einmal, ob Dir ein Verschulden nachzuweisen ist und einmal, ob Du den Unfall hättest vermeiden können. Nach Deiner Beschreibung weder noch, aber das kann nur ein Sachverständiger anhand der Schäden, der Unfallstelle und der Sichtverhältnisse. Ohne Verschulden und Mithaftung wird das Ermittlungsverfahren gegen Dich eingestellt. Falls Du einen Anwalt hinzuziehen willst, darfst Du das natürlich.

Jetzt bleibt noch die zivilrechtliche Seite. Ohne Verschulden und Vermeidbarkeit bleibt nur die Haftung aus Betriebsgefahr des Fahrzeuges. Dafür hast Du eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die für etwaige Schadenersatzansprüche aufkommt. Nach VVG obliegt auch Deinem Versicherer die Anerkenntnis (oder nicht) und die eventuelle Prozeßführung. Du bist da also raus, wenn Du Deinen Schaden vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig Deinem Versicherer meldest.

Auf Deinem Blechschaden wirst Du womöglich sitzenbleiben. Kinder unter 10 Jahren haften im Straßenverkehr grundsätzlich nicht, und die Eltern nur, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Ist dem nicht so, kannst Du zivilrechtlich Schadenersatz in einer Höhe verlangen, die nach Abzug der Betriebsgefahr bleibt.

Persönlich würde ich mit Sicherheit meinen (blöden) Blechschaden nach einem Unfall mit einem kleinen Kind selbst bezahlen, weil ich mir moralisch schäbig vorkommen würde, hieraus noch Geld zu verlangen. Statt dessen würde ich mich erkundigen, wie es dem Kind geht. Bisher hatte ich selbst in einem ähnlichen Fall Glück, daß ich rechtzeitig genug bremsen konnte.

Gruß

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Hallo,

Deine Fragen sind ohne Kenntnis der Artikelnummer und der Gebotsübersicht an sich nicht zu wirklich zu beantworten.

Wenn Du ein Auto eingestellt hast, das nicht Dein Eigentum ist, handelst Du als Verkaufsagent und somit gewerblich. Das mag mal dahingestellt bleiben, aber einstellen kannst Du es mit Einwilligung des Eigentümers natürlich.

Mit dem Einstellen verpflichtest Du dich, das Fahrzeug nach Beendigung der Auktion an den Höchstbieter zu verkaufen. Wird dieser jedoch nur durch Gebotsrücknahme wieder zum Höchstbieter, kommt nach eBay-AGB kein Vertrag zustande. Die rechtliche Würdigung des ganzen wird im Streitfall ohnehin dem Gericht obliegen,

Wenn es - ich rate mal - der schöne A6 2.7 TDI ist, da hat der Stammkäufer 2---8 (privat) das zweithöchste Gebot abgegeben. Der t---s (privat), dürfte dann derjenige welche sein. Der Nachweis, daß der Stammkäufer 2---8 (privat) das Puschelchen ist, muß der Käufer t---s (privat) erbringen. Dürfte mit einem einzigen Artikel nicht wirklich leicht werden. Vorausgesetzt, ich habe mit dem Audi überhaupt richtig geraten :-). Falls ja, wäre da ja auch ein Anwalt, der die Spaßbieter zur Kasse bittet.

Gruss

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Hallo,

versicherungstechnisch könnte das ein sogenannter Eigenschaden sein, der nicht versichert ist. Kläre das einfach mit der Versicherung/dem Versicherungsvertreter direkt.

Gruss

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Citroen C4 Grand Picasso (2014)

Probefahren und dann für einen entscheiden. Mein persönlicher Favorit wäre der C4 HDI 150 mit Schaltgetriebe.

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Hallo,

dann bleibt nur die vorzeitige Rückgabe wegen Zahlungsunmöglichkeit. Das sollte man auch nicht herauszögern, das Auto wird dadurch nicht mehr wert. Mit der Bank über vorzeitiges Ende des Kreditvertrages sprechen. Dann alles zusammensuchen (Alle Schlüssel, Papiere, alles Zubehör), das Auto aufräumen und saubermachen und beim Händler abgeben. Der Händlereinkaufswert des Autos wird von der Kreditschuld abgezogen, je höher der ist, umso weniger Differenz muss Dein Freund nachzahlen. Und ein blitzsauberes Auto verleitet eben weniger dazu, nach allen möglichen Mängeln zu suchen. Die Bank erstellt eine Schlussabrechnung, daraus resultiert dann die Restforderung. Das wäre das berühmte Ende mit Schrecken. Aber längeres Warten verschlimmert die ganze Sache nur noch.

Gruss

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Vorschuss ohne MwSt? Differenz aus eigener Tasche? Schadenminderungspflicht?

Hallo!

Es geht um die nächsten Schritte, die ich bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls jetzt tun muss. Kurze Beschreibung:

Am 10.10. wurde mir mit viel Liebe zum Detail der linke Außenspiegel abgefahren. Der Verursacher hat sich später am Nachmittag gemeldet (Nachbar), am Abend habe ich dann zur Klärung die Polizei angerufen, die haben den Unfall aber wegen der Eindeutigkeit niht weiter aufgenommen.

Am 11.10. habe ich den Schaden der gegnerischen Versicherung angezigt und anschließend den Wagen zur Werkstatt gebracht. Die hat mir aufgrund des hohen Schadens zu einem Gutachter geraten, den Rat habe ich angenommen.

Am 13.10. kam besagter Gutachter, am Abend wurde ich abends durch die Werkstatt informiert, das der Schaden auf 5.000 EUR (Kotflügel, Stossstange, Reifen wurden in Mitleidenschaft gezogen) beziffert wurden.

Da ich nciht in der Lage bin, diese Kosten zu verauslagen, habe ich am 14. und 15.10. die Versicherung darüber informiert. Leider konnte mir nicht weitergeholfen werden, ich wurde gebeten das Anliegen nochmal schriftlich per Mail einzureichen. Am 16.10. wurde ich daraufhin zurückgerufen und gefragt, wie man mir denn helfen könne. Auf meine Nachfrage hin wurde mir dann angeboten, bei Eintreffen des Gutachtens (am 15.10. von der Werkstatt gefaxt) einen Vorschuss zu überweisen, allerdings ohne MwSt. Über den dicken Daumen gepeilt müsste ich also trotzdem 1000EUR vorstrecken, was mir nicht möglich ist.

Da ich gerne Nutzungsausfallgeld i.H.v. 37-43EUR/Tag anstatt eines Mietwagens in Anspruch nehmen möchte (Fahrzeug ist wg. des defekten Außenspiegels nicht fahrbereit), und das möglichst vom Tag des Unfalls bis zum Ende der Reparatur (insgesamt bisher min. 17 Tage), möchte ich natürlich meine Schadenminderungspflicht nicht verletzen, aber bin ich dazu gezwungen, die 1000EUR vorzuschießen?!

Vielleicht kan mir ja jemand weiterhelfen, der Ahnung hat!

Danke! nooneknowswho

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Hallo,

Du bittest Deine Werkstatt, eine Reparaturkostenübernahmebestätigung an die Versicherung zu übersenden. Bei eindeutig geklärter Haftungsfrage kann die Werkstatt ihre Reparaturkosten gemäss Rechnung mit der Versicherung abrechnen. Bezüglich des Nutzungsausfalls gibt es den sicher für die Zeitdauer der Reparatur. Bei einem abgefahrenen Aussenspiegel wäre im Sinne der Schadenminderungspflicht die Möglichkeit einer Notreparatur zu prüfen, falls die Reparatur nicht unverzüglich begonnen werden kann.

Gruss

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Die Amortisation, gleich wie sie berechnet wird, soll den jährlichen Wertverlust wiedergeben. Und das ist ein gewaltiger Posten. Wenn Du ein neues Auto für 25.000 EUR anschaffst und dieses nach 5 Jahren für 10.000 wieder verkaufst, hast Du 15.000 EUR Wertverlust oder eben jährlich 3.000 EUR (= 250 EUR/Monat), wenn man es linear abschreibt.

Gruss

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Hallo,

sehr wahrscheinlich nicht mehr als 20.000 EUR. Tendenziell eher in Richtung 17-18 TEUR von einem Händler, der es dann als Tageszulassung für 19.999.- hinstellt.

Gruss

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Wer im Recht ist, entscheidet im Zweifelsfall der schwarze Mann / die schwarze Frau - also ein Richter / eine Richterin.

Es zählt, was zugesichert ist, und ob überhaupt ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart ist. Als privater Verkäufer haftest Du dann nur für Mängel, die arglistig verschwiegen wurden.

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Mit der Beschreibung von Geräuschen ist das so eine Sache. Bei Knacken bei Lastwechseln würde ich auch die Motor- und Getriebelagerböcke (also die Halter zur Karosserie bzw. zum Fahrschemel) mal auf Verschleiß oder Risse untersuchen. Getriebe eher weniger.

Gruss

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Auch auf die Gefahr hin, gesteinigt zu werden - ich mag die Autos aus dem französischen PSA-Konzern (Peugeot & Citroen). Das Exemplar hier hat offenbar auch noch ein Panorama-Glasschiebedach. Die 1,1-Liter-Maschine ist ein alter Bekannter, gab's schon im seligen 205. Kein Leistungswunder, aber solide und unspektakulär. Von wegfliegenden Spannrollen und gelängten Steuerketten wirst Du da nichts hören. Der Zahnriemen sollte übrigens schon gewechselt sein - Nachweis verlangen.

Nur 2 Besitzer in 13 Jahren sprechen eigentlich für das Auto, schon deswegen würde ich mir es näher ansehen. Auch eine Ein-Jahres-Garantie ist ein Argument, wobei die bestimmt nur geringen Leistungsumfang hat. Für den Preis kann man sicher kein Top-Exemplar erwarten. Es sollte aber alles funktionieren, vor allem die Fensterheber und die Zentralverriegelung. Letztere fällt durchaus mal aus. Auf eventuellen Feuchtigkeitseintrtt am Dach oder den Rückleuchten achten.

Die Aggregate sollten dicht sein, die Querlenkerbuchsen nicht porös und der Nachschalldämpfer nicht durchgefault sein. Gehört aber auch zum TÜV-Prüfumfang. Ausgiebige Probefahrt machen. Auf Getriebegeräusche achten, die Achsmanschetten sollten auch dicht und trocken sein. Die Bremsen neigen zum Rubbeln, also auch mal eine stärkere Bremsung aus 120 km/h probieren. Für die 120 km/h braucht es ein wenig Anlauf :-)

Reparaturen bei dem Auto sind bezahlbar, und für den finalen Export nach Afrika o. dgl. findet sich auch ein Abnehmer, wenn es sich hier nicht mehr lohnt.

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Opel Corsa C cdti 1.7 Diesel geht nach dem Starten wieder aus und springt nur mit Gas wider an.

Hallo, ich habe mir vor 4 Monaten einen Opel Corsa cdti 1.7, Diesel, BJ 2004 gekauft. Leider habe ich von Anfang an ein riesen Problem, bei dem mir irgendwie keiner helfen kann. Morgen nach dem Starten geht er sofort wieder aus. Wenn man etwas Gas dabei gibt bleibt er an, läuft aber sehr unruhig. Und er hinterlässt eine Rauchwolke die echt heftig ist. Sobald er etwas warm gefahren ist, ist alles super. Wobei er seine 100 PS erst bei 2000 Umdrehungen auf die Straße bringt. Vorher kommt er einfach nicht in die Puschen. Und wenn man ihn im 2. Gang "tritt" Raucht es ordentlich. Aber nur beim ersten mal, danach raucht nichts mehr. Weiß nicht ob das normal ist. Normalerweise war es so das er dann tagsüber ohne Probleme angesprungen ist. Mittlerweile geht er dann an, aber die Drehzahl sinkt, fängt sich, sinkt, fängt sich und geht dann nach 2 - 3 Sekunden wieder aus. Ich war schon in der Werkstatt, die haben aber gesagt das ein Diesel nicht wieder ausgeht :-) Es wurde geprüft ob Luft in den Leitungen ist und ob die Glühkerzen defekt sind. War aber beides nicht der Fall. Es wurde in 4 Werkstätten einfach mit dem Schultern gezuckt und gesagt das sie auf die schnelle auch keine Ahnung haben was das sein könnte. Das müsste man mal testen.... Ein Freund meinte das es vielleicht die Einspritzdüsen sein könnten. Das wurde jedoch sofort abgewiegelt weil er dann ja auch warm unruhig laufen müsste. Leider habe ich von Autos so gar keine Ahnung, und auch nicht wirklich das Geld um in der Werkstatt nach gut Glück suchen lassen. Hat von euch vielleicht einer mit seinem Auto das gleiche Problem gehabt und kann mir vielleicht weiter helfen?

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Hallo,

nach der Schilderung würde ich auch auf die Injektoren tippen (Strahlbild). Wäre bei einem 10 Jahre alten Auto nichts ungewöhnliches.

Die Injektoren kann man prüfen, das machen aber nur ausgewählte Werkstätten. Für die Prüfung des Strahlbildes müssen die Injektoren ausgebaut werden.

Gruss

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Nein, kann nicht sein. Die Website dürfte gefälscht sein, die echte Eurotrans Sp.z.o.o. ist eine Spedition aus Krakau. Das haarsträubende Impressum ist auch wüst zusammengeklaut.

Übrigens ist .pn die Top Level Domain der Pitcairn-Inseln im Pazifik, die zu Grossbritannien gehören. Polen hat die TLD .pl. Also schon mal keine polnische Seite.

Die Domain eu.pn ist von einer Oxwell Consolidated Corp. auf den Britischen Jungferninseln registriert.

Hoffentlich hauen die Polen dort mal mit dem Knüppel drauf.

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