Da deinem Mann ja gekündigt wurde, habt ihr sicherlich Anspruch auf Alg1 und ggf. aufstockend Alg2. Da müsst das Amt das eigentlich übernehmen. Ihr müsst aber einen Antrag auf Alg1 stellen und gleich noch ein formloses Schreiben mit der Bitte um Übernahme der NK mit Kopie der Abrechnung. Das dauert aber sicherlich eine ganze Zeit, bis ihr das bewilligt bekommt. Denke, ihr müsst das Geld erstmal vorstrecken und Druck ausüben, damit das Amt alles schnell bearbeitet.
Ne Freundin von mir hat sich das Elterngeld auch auf 24 Monate splitten lassen. Sie bekommt das Betreuungsgeld zusätzlich zum Elterngeld. Begründung: Elterngeld steht einem ja nur für 14 Monagte zu, egal wie man es sich auszahlen lässt. Trotzdem: Nachfragen beim Amt! Du benötigst ja auch einen Antrag.
Eigentlich ist es so, dass du das Geld vorstrecken musst und es NACH der Fahrt erst zurücküberwiesen bekommst. Du könntest dir ja das Geld "einheimsen" und dann nicht mitfahren. Außerdem benötigst du noch eine Quittung, dass es bezahlt wurde. Sorry, aber irgendwo her musst du das Geld auftreiben. Steht ja sicherlich auch schon länger fest und man hätte es sparen können...
20016 kann es eingeschult werden, wenn es die Untersuchung nicht besteht auch 2017. Mit der Kann-Regelung ist es in jedem Bundesland anders, bei uns gilt die nur bis zum 30.09. Aber es kommt ja sicherlich in eine Vorschulgruppe der Kita, erst wenn es die einmal durchlaufen hat, sollte es eingeschult werden. Die Kids werden dort mehr gefördert und gefordert als in den anderen Gruppen. Zumindest ist das bei uns so.
Also definitiv ab zum Anwalt! Den bekommt sie ja bezahlt, da sie Alg2 bekommt. Einfach dort nachfragen, sie erklären einem alles. Zumal ihr-falls ihr wirklich zusammen wohnen würdet- noch keine Eheähnliche Gemeinschaft wärt. Dies zähl erst nach einem Jahr oder bei einem gemeinsamen Kind. Beides ist ja nicht der Fall. Ich würde dir abraten, zu ihr zu ziehen. Dein Einkommen wird nach einem Jahr komplett angerechnet und sie bekommt den Alleinerziehenden- Mehrbedarf nicht mehr. Ihr würdet sehr viel Miese machen, zudem würde sich die Vermutung der Arge ja bestätigen.
Ruf doch mal bei der zuständigen Elterngelstelle an! Aber die ersten 10 Monate sind schon verloren. Warum hast du das nicht eher gemacht? Ist doch alles Geld was euch zusteht! Du bekommst für das 3.-8- LJ deines Kindes kein Geld. Entweder für die ersten 12 Monate oder gesplittet auf 24 Monate, d.h. die Hälfte was du bei den 12 Monaten bekommen würdest, nur eben über einen längeren Zeitraum. Elternzeit heisst nicht, dass du die ersten drei LJ deines Kindes Geld bekommst! Du darfst dich drei Jahre um dein Kind kümmern, bekommst aber kein Geld vom Staat, außer das Elterngeld und Landeserziehungsgeld (in einigen Bundesländern). Und nur für ein paar Monate. LG
So eine ähnliche Situation habe ich auch. Der Vater meiner Kinder besucht sie fast jeden Tag bei mir daheim (seine Wohnung ist zu klein für 5 Kinder). Und nun hat das JA gesagt, dass mir kein UVG mehr für die Kids zusteht, da er mich bei der Betreuung, Erziehung und Pflege der Kinder unterstützt. Am besten, ihr schildert die Situation beim JA. Ist ja auch eine Menge Geld bei 3 Kindern... LG und viel Erfolg!
Das Elterngeld müsste eigentlich bei deinem Alg2 angerechnet sein. Also müssten die dann mehr zahlen. Steht das nicht in deinem Bescheid? Ansonsten frag dort nach!
Würde das auch dem JA melden. Wenn alle Leute wegschauen würden, gäbe es noch mehr tote Kinder. Du kannst anonym anrufen oder einen Brief schreiben. Und das JA entscheidet dann, ob es Kindeswohlgefährung ist oder nicht. LG
Es gibt halt Elterngeld, Kindergeld, in einigen Bundesländern Landeserziehungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Alg2, Sozialhilfe, das Bildungs- und Teilhabepaket, das JA übernimmt die Kosten für Kita/ Hort, ab diesem Jahr das Betreuungsgeld.
Ich glaube, das ist "alles". (reicht ja auch)
Nun ja, ich würde auch die Ausbildung erstmal zu Ende machen. Es nützt ja niemandem, wenn du jetzt daheim bleibst und später fertig wirst. Deine Freundin kann sich Hilfe suchen- entweder eine Oma oder sie fragt bei der Krankenkasse nach ob sie eine Haushaltshilfe bekommt. Beim JA kann sie bestimmt auch Hilfe erwarten.
Vom Geld her würde es sich nicht lohnen, du würdest auch nur den Mindestbeitrag von 300€ bekommen, da du ja keine Arbeit hast. Außerdem würde dein Kindergeld wegfallen, sowie das Bab.
LG
Deine Freundin würde nur den Mindestbetrag beim Elterngeld bekommen (300€). Mutterschaftsgeld nicht, da sie ja vor der Geburt nicht gearbeitet hat. Durch das Elterngeld ist sie auch Krankenversichert und Rentenversichert wird sie automatisch. Ihr wisst aber schon, dass sie 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten DARF? Egal ob sie will oder nicht, das ist vom Gesetzgeber so geregelt. Ihr könntet zusätzlich Alg2, Wohngeld oder den Kinderzuschlag beantragen. LG
Da du noch unter 25 jahre bist, kannst du dich familienversichern lassen.
Wenn du BaföG bekommst ist ein Teil Miete schon in dem Satz mit dabei. Bekommst du aber Lohn (und das hört sich so an) musst du BAB beantragen. Wohngeld dürfte dir in beiden Fällen nicht zustehen.
Den Alleinerziehendenzuschlag wirst du nicht bekommen. War bei uns auch so, da ja noch jemand miterziehen kann, der in der BG lebt. Du kannst aber bei den Ämtern darauf bestehen, dass dein Mann mit im Raum bleiben darf. Ablehnen dürfen die das net, da er dein Ehemann ist.
Wenn ihr bzw. der Kindesvater Alg 1 oder 2 bezieht, müsstet ihr doch gar keinen Unterhalt zahlen. Die Kindesmutter hätte Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Dir müsste eigentlich ein Schwangerschaftsmehrbedarf zustehen. Zumindest ist es beim Alg2 so. Den musst du aber beaantragen, sprich, du musst beim Arbeitsamt angeben dass du Schwanger bist. Elterngeld steht dir erst ab dem Zeitpunkt der Geburt zu. Da du seit Januar zuhause zu sein scheinst, bekommst du nur das Mindestelterngeld von 300€ und das wird voll angerechnet. LG
Manchmal gibts Babyzimmer komplett bei Höffner oder Porta für 200€. Die Qualität ist auch ok, unseres hält schon über 6 Jahre. Da muss man aber Glück und Geduld haben. LG
Ich habe damals auch beides bekommen, Alg2 und Bafög. Hatte allerdings auch zwei kleine Kinder und einen Mann. Aber ich glaube, wenn man alleine ist, schließt Bafög das Alg2 aus. Und Wohngeld geht auch nicht, da Kosten der Unterkunft im Bafög enthalten sind (wenn auch minimal). Eigentlich müssten deine Eltern da einspringen. LG
Du bekommst im Krankenhaus den Antrag auf Elterngeld. Da steht dann auch die Adresse drauf, wo du es hinschicken musst. Oder du gibst es im nächsten Bürgerbüro ab. Ich glaube, beim Kindergeld musst du bei deiner Familienkasse anrufen und um ein Formular bitten. Schau mal im Internet nach der Telefonnummer.