Wurde denn überhaupt vom Arbeitgeber Lohnsteuer bei deinen Gehaltsabrechnungen einbehalten? Schau mal auf deine Lohnabrechnung für Dezember. Wenn keine Lohnsteuer berechnet wurde, kann auch nichts erstattet werden.
Es reicht, wenn ihr einen Tag im Jahr die Voraussetzung erfüllt habt.
Wenn ihr zusammen lebt, kann sie sich doch einfach am gemeinsamen Wohnsitz anmelden.
Du kannst Renovierungskosten nur dann als Werbungskosten geltend machen, wenn du beabsichtigst, mit dem renovierten Objekt Einkünfte zu erzielen.
In deinem Fall bist du aber im Anschluss an die Renovierungsarbeiten selbst eingezogen. Die Kosten wurden also nicht durch eine beabsichtigte Vermietung verursacht, sondern für dich privat. Daher sind die Kosten nicht absetzbar.
Mit dem Kalenderjahr, in dem die Kosten entstanden sind hat das nichts zu tun. Entscheidend ist die beabsichtigte Nutzung.
Anders wäre der Fall, wenn du im November und Dezember noch beabsichtigt hättest, die Wohnung im Anschluss zu vermieten und dann erst im Januar entschieden hättest, selbst einzuziehen.
Da du aber schreibst, dass du selbst einziehen wolltest, kannst du dir den Einspruch sparen.
Lagen deine Kapitalerträge denn insgesamt überhaupt über dem Pauschbetrag?
Wie schon vielfach erwähnt beträgt der Freibetrag für Schenkungen von Eltern an Kinder jeweils 400.000 €. Selbst bei Fremden gibt es einen Freibetrag von 20.000 €.
Wichtig noch: Für den Freibetrag muss man alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren zusammenrechnen.
Ich geh arbeiten. Klappt schon seit Jahren und gibt sogar mehr als 1000 €.
Du hast einen Anspruch darauf, dass die PS4 korrekt läuft. Entweder das Gerät lässt sich reparieren, oder du Hast Anspruch auf Ersatz.
Wenn ihr in 2018 heiratet könnt ihr für 2018 eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Der 450 € Job wurde schon pauschal durch den Arbeitgeber versteuert, daher müssen die Einkünfte daraus nicht angegeben werden.
Wenn du keine weiteren Einkünfte hattest, solltet ihr eine Erstattung erhalten, weil dein Mann beim Lohnsteuerabzug noch als Lediger nach Grundtarif behandelt wurde.
Wenn du es begründen kannst, und aufzeichnest, wann und wohin du gefahren bist, sollte das kein Problem geben.
Hast du denn überhaupt eine Bestellung aufgegeben?
Jedenfalls solltest du nicht auf irgendwelche Links in der Mail klicken. Wenn du etwas bestellt hast, logge dich direkt über die Webseite ein und schau in dein Konto, ob es dort Meldungen gibt.
Die Fragestellung ist sehr allgemein. Wozu willst du deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen?
Deine Frage ist nicht leicht zu verstehen.
Der Gewinn wird zu deinen restlichen Einkünften hinzuaddiert. Deine Steuerbelastung hängt von der Höhe der gesamten Einkünfte ab, die du hier nicht angegeben hast. Daher kann dir das so niemand beantworten.
Dazu müsste man die Lohnabrechnungen vergleichen. Unterschiedliche Krankenkassen mit verschiedenen Beitragssätzen wären eine Möglichkeit.
Zahlst du in einen Sparvertrag (vermögenswirksame Leistungen) evtl. mehr als den Arbeitgeberanteil? Gibt es sonstige Nettoabzüge?
Tilgungen sind steuerlich nicht absetzbar. Die Auszahlung des Darlehens führt ja auch nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen.
Öffentliches Recht regelt Rechtsfragen zwischen dem Staat und den Bürgern (z.B. Steuerrecht)
Privatrecht regelt Rechtsfragen zwischen Bürgern. (z.B. Kaufverträge, Verjährung usw.)
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Deine gesamten Einkünfte des Kalenderjahres werden zusammengerechnet. Daher müssen alle Einkünfte in eine einzige Erklärung.
Wenn du zwei Erklärungen durchrechnest, berechnet dir das Programm z.B. auch den Grundfreibetrag doppelt. Den bekommst du aber nur einmal. Daher kommst du dabei zu einem falschen Ergebnis.
Teilweise wird der Wert einer Immobilie von einem anderen Finanzamt ermittelt, als dem Finanzamt, das für die Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung zuständig ist. Dann kann das auch schon einmal ein paar Monate dauern.
Hast du schon eine Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung für die Bewertung der Immobilie bekommen?
Wenn die Erklärung ein halbes Jahr beim Finanzamt liegt würde ich einfach mal dort anrufen und nach dem Stand der Bearbeitung fragen.
Habt ihr den durchgerechnet, ob überhaupt Steuer anfällt? Teilweise werden die Fälle, bei denen eindeutig nichts rauskommt auch einfach zu den Akten gelegt.
Die KFZ Steuer zahlst du immer für ein Jahr im voraus. Wenn du den PKW wieder abmeldest, wird dir der Betrag für den Zeitraum, den du vorher abgemeldet hast wieder erstattet.
Normalerweise kannst du kein KFZ mehr anmelden, ohne eine Lastschrifterlaubnis für die KFZ Steuer zu erteilen.
Ein Impressum wird nur für rein private Webseiten nicht benötigt. Schon ein einziger Werbebanner etc. und du brauchst ein Impressum.
Ich würde auf jeder Webseite ein Impressum einfügen, um Ärger zu vermeiden.