Antwort
Die Studiengebühren werden im monatlichen Gehaltsbrief als Abzug gekennzeichnet. Erste Spalte ist das Gehalt bsp. 900€, dann -330€ Studiengebühren und dann kommt die XY Differenz heraus, die mir dann auch überwiesen wird, nachdem Sozialversicherungen mit abgezogen worden sind.