Im deutschen Straßenverkehr werden die Begriffe Fahrspur und Fahrstreifen umgangssprachlich oft synonym verwendet. Rechtlich und technisch betrachtet gibt es jedoch einen wichtigen Unterschied, der vor allem durch die Definition der Straßenverkehrsordnung (StVO) und die physische Interaktion eines Fahrzeugs mit der Fahrbahn bedingt ist.

Fahrspur (technische Definition)

Die Fahrspur bezeichnet die Linie oder den Pfad, den ein einzelnes Rad oder eine Radgruppe (wie eine Zwillingsbereifung) eines Fahrzeugs auf der Fahrbahn oder dem Untergrund hinterlässt. Es ist der Bereich, der von den Kontaktflächen der Reifen einer Seite des Fahrzeugs abgedeckt wird.

· Einspurige Fahrzeuge (z.B. Fahrräder, Motorräder) benötigen nur eine Fahrspur.

· Zweispurige Fahrzeuge (z.B. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Kraftomnibusse, Quads, Zugmaschinen)

· Dreispurige Fahrzeuge (z.B. Trikes)

· Mehrspurige Fahrzeuge (zwei- und dreispurige Fahrzeuge zusammengefasst) benötigen mehrere Fahrspuren nebeneinander, da sie mindestens zwei oder mehr Radsätze längs zur Fahrtrichtung haben. Ein gewöhnlicher Personenkraftwagen hat zwei Fahrspuren (eine linke und eine rechte).

Fahrstreifen (rechtliche Definition gemäß StVO)

Der Fahrstreifen ist der offizielle und rechtlich definierte Begriff. Gemäß § 7, Absatz 1, Satz 2 der deutschen StVO ist ein Fahrstreifen "der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt."

Das bedeutet:

· Ein Fahrstreifen ist eine Fläche auf der Fahrbahn, die breit genug ist, um alle Fahrspuren (im Sinne der oben genannten technischen Definition) eines mehrspurigen Fahrzeugs nebeneinander aufzunehmen.

· Ein Fahrstreifen hat somit immer mindestens zwei Fahrspuren (die linke und die rechte Fahrspur des mehrspurigen Fahrzeugs, das ihn benutzt).

· Fahrstreifen können durch Fahrbahnmarkierungen wie Leitlinien (unterbrochen), Fahrstreifenbegrenzungen (durchgezogen) oder einseitige Begrenzungen gekennzeichnet sein, müssen es aber nicht zwingend.

Zusammenfassung des Kernunterschieds

Der fundamentale Unterschied liegt also in der Perspektive:

· Die Fahrspur ist die Linie (pro Radseite/Radgruppe).

· Der Fahrstreifen ist die Fläche, die ein mehrspuriges Fahrzeug zum Fahren benötigt und die die entsprechenden Fahrspuren des Fahrzeugs einschließt.

Wenn im allgemeinen Sprachgebrauch von "Fahrspur" die Rede ist (z.B. "linke Fahrspur der Autobahn"), ist damit fast immer der Fahrstreifen gemeint, also die gesamte Breite, die ein Fahrzeug einnimmt. Die Unterscheidung ist jedoch wichtig für ein präzises Verständnis der Verkehrsregeln und der Fahrzeugdynamik. Dies betrifft auch Begriffe wie Fahrstreifenwechsel (das Wechseln der gesamten Fläche des Fahrstreifens) im Gegensatz zu einem reinen "Spurwechsel" (der Linie eines Rades), der im Kontext der Verkehrsführung weniger relevant ist.


Beim mehrspurigen Abbiegen dürften Motorräder nicht abbiegen, weil sie einspurig sind, daher muss es heißen "mehrstreifiges Abbiegen".

Interessant in diesem Zusammenhang ist die Wortwahl in der StVO, § 7, Absatz 3b, Satz 3: "Dasselbe gilt auf sechsstreifigen Fahrbahnen für die drei in Fahrtrichtung linken Fahrstreifen."

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