Auch wenn diese Frage schon fast verjährt ist, möchte ich an dieser Stelle dennoch antworten, da sie immer wieder auftaucht und sich hier scheinbar die Geister trennen, was die rechtlichen Konsequenzen angeht!
Hier ein wahlloses Bsp.; man beachte den letzten Satz!
> DATING - FAKEN KANN STRAFBAR SEIN UND
> TEUER ENDEN
>
> von Rechtsanwalt Xxxx Xxxxxxxx
>
> Wohl nur Gayromeo selbst könnte
> ermitteln, wie viele der 640.000
> registrierten Profile, davon zirka die
> Hälfte aus Deutschland, sogenannte
> Fake-Profile sind. Nicht selten
> verstecken sich die wahren Nutzer
> hinter einem wahllos aus dem Internet
> heruntergeladenen Foto eines Fremden,
> dem über die monatelange Nutzung im
> Chat eine eigene, frei erfundene
> Identität gegeben wird. Die Motive der
> Faker sind genauso vielfältig wie ihre
> Profile selbst. Allen gemein ist die
> scheinbare Ausblendung der Tatsache,
> dass hinter jedem missbrauchten Foto
> die Persönlichkeit eines ahnungslosen
> Anderen steht, der von dem Treiben im
> Internet allenfalls zufällig erfährt.
>
> So auch Jan*, den es wie ein Blitz aus
> heiterem Himmel traf, als ihn Anfang
> 2008 ein Freund anrief. Dieser hatte
> bei Gayromeo nach einem Bed &
> Breakfast in Berlin gesucht und war
> dabei über ein Foto seines Freundes
> Jan gestolpert, der bei Gayromeo
> angeblich nicht nur
> Übernachtungsmöglichkeiten anbot,
> sondern vor allem eines suchte: Sex.
> Neben diversen Fetischen wurde im
> Profil mitgeteilt: „Ich bin
> HIV-positiv. Wer damit ein Problem
> hat, soll mich in Ruhe lassen.“ Schon
> 15.000 Nutzer hatten das Profil angesehen. Die Nachricht war für Jan
> ein schlimmer Schock.
>
> Rechtlich ist der Fall eindeutig: Die „Verbreitung und öffentliche
> Zurschaustellung“ eines fremden
> Bildnisses ohne Einwilligung des
> Abgebildeten ist – abgesehen von
> bestimmten Ausnahmefällen – strafbar
> und wird mit Freiheitsstrafe von bis
> zu einem Jahr oder Geldstrafe
> bestraft. Daneben hat der Faker in
> schwerwiegender Weise in das
> sogenannte „allgemeine
> Persönlichkeitsrecht“ von Jan
> eingegriffen. Damit hat Jan vor allem
> Ansprüche auf Unterlassung,
> Schadensersatz und Schmerzensgeld.
>
> Das alles ist aber wenig Wert, solange
> man nicht weiß, wer hinter dem
> Fake-Profil steht. Ohne Strafanzeige
> ist eine Ermittlung des Täters –
> jedenfalls mit legalen Mitteln –
> unmöglich. Gayromeo und
> Internet-Provider dürfen Auskünfte nur
> gegenüber der Staatsanwaltschaft
> erteilen. Letztere erwies sich als
> skandalös unengagiert und vollkommen
> überfordert mit den technischen
> Anforderungen der Ermittlung. Nur dank
> der tatkräftigen Unterstützung durch
> Gayromeo und permanentem Druck des
> Anwalts auf die Staatsanwaltschaft
> gelang es nach monatelangen, kreativen
> Ermittlungen, den Faker zu
> identifizieren.
>
> Auf die Vorladung der Polizei und das
> anwaltliche Anspruchsschreiben
> reagierte der geschockt. Und immerhin
> reumütig. Das ermöglichte nach langen
> Verhandlungen eine Einigung zwischen
> den Anwälten ohne die Anrufung eines
> Gerichts. Gegen die Zahlung eines
> hohen, vierstelligen Schmerzensgeldes
> und die Übernahme der Anwaltskosten
> nahm Jan den Strafantrag zurück. Für
> alle Faker in den sogenannten „Social
> Networks“ sollte der Fall eine Warnung
> sein – und für alle Opfer eine
> Ermutigung, sich mithilfe eines
> Anwalts zu wehren und ihre Rechte zu
> verfolgen.
>
> *Name geändert.
(Dieser Text wurde von einem realen Rechtsanwalt verfasst und von mir auf einer Internetseite gefunden! Ich distanziere mich hiermit von der Richtigkeit des verfassten Artikels!)