Ein Bekannter von mir möchte im Wintersemester mit seinem Studium beginnen und bei seinem jetzigen Arbeitgeber unter angepassten Bedingungen (verkürzte Stunden, 2 statt 5-Tage-Woche etc.) weitermachen.

Sein Arbeitgeber (Stadtverwaltung) möchte ihm hier gerne entgegenkommen, will jedoch dass er zuerst sein jetziges Arbeitsverhältnis von sich aus kündigt.

Ich weiß nicht, ob das für den öffentlichen Dienst üblich ist aber das scheint mir auf den ersten Blick sehr suspekt.

Kann er, um sich abzusichern, in seine Kündigung die Bedingung aufnehmen, dass diese nur wirksam wird, wenn wie von (angeblich) beiden Seiten beabsichtigt ein neuer Vertrag zustande kommt?