Interessant, daß es Kommunikationsexperten nicht gelingt, Interessierte mit genug Verstand, ihre Botschaften zu lesen, so zu informieren, daß sie wissen, was Sache ist ...

Kennt man die Strukturen menschlich-unmenschlichen Verhaltens, kann man jegliche Kommunikation in 5 Funktionselemente aufteilen und das Handicap überwinden, das die beiden wichtigsten so stört, daß Mißverständnisse entstehen.

Damit hat man dann alles im Griff, um mit anderen so zu kommunizieren, daß man keine Experten mehr braucht, die sich mit viel Kompetenz wichtiger machen als die Sache, um die es geht.

Das war jetzt kein paradoxer Appell. Schöne Grüße!

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Das Wichtigste,um Machtmißbrauch und Willkür zu verhindern, um das es ja wohl ständig geht bei so vielen kleinen Göttern in Ämtern, Behörden, Versicherungen etc. ist folgendes:

Immer nach der für das anstehende Problem passenden Vereinbarung fragen!

Das ist beispielsweise eine AVB-Klausel (Versicherung), oder eine Verordnung, ein Gesetz, eine Rechtsnorm, was man unter dem Begriff Rechtsvorschrift zusammenfassen kann (Behörden, Ämter etc.).

Menschen, die keine entsprechenden, selbstverständlich zutreffenden Paragraphen nennen oder vorlegen können, geraten in den Verdacht, sich über das Grundrecht eines selbstbestimmten Daseins zu erheben und tun damit etwas sehr sehr Böses, denn dieses Grundrecht ist so wichtig, daß es auch von Anwälten, Gutachtern und Richtern sehr ernstgenommen werden muß, wenn man es kennt und nutzt. Ggf. muß man natürlich Leuten, die sich allzu göttlich fühlen, auf die Füße treten. Mit kluger Verständigung geht das aber schon, denn das Wichtigste, das Ziel gemeinsamer Aktivitäten hat man ja schon mal im Visier ...

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Ich würde in so einem Fall nicht mit dem Anwalt SPRECHEN. Mündliches dient überall nur dazu, sich um Pflichten und Veranwortung zu drücken. Ich würde in so einem Fall alles weitere per FAX regeln.

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Anwälte dürfen inzwischen für außergerichtliche Leistungen auch auf BGB-Basis abrechnen, wenn man mit ihnen nichts vereinbart! Das bedeutet, daß sie das abrechnen können, was üblich ist. Und was üblich ist, kann man mit sehr viel Fantasie ausfüllen.

Es gibt jede Menge Tricks, wie man Anwaltsrechnungen hochpushen kann. Dummerweise wissen die wenigsten Mandanten bescheid, sodaß sie beispielsweise vor Kostenfestsetzungsbeschlüssen in die Knie gehen, die Anwälte über das jeweilige Gericht beantragen können. Tun sie das, können sie sicher sein, daß ihnen Richter helfen, denn die wollen lieber mit den Anwälten klarkommen als mit gelegentlich auftauchenden Bürgern.

Ich würde den ausgesuchten Anwalt fragen, was seine Arbeit kosten wird. Einer, der fair aufklärt, wird genau sagen können, was auf Mandanten zukommt. Wo es Unwägbarkeiten gibt, beispielsweise bei Gutachterkosten, kann man Cirkabeträge nennen.

Wichtiger als das, was ein Anwalt abrechnet, ist das, was er leisten wird für sein Geld. Weiß man nicht, was das Wichtigste ist, was maßgeblich und entscheidend ist für jeglichen Rechtserfolg, wird man sich sehr ärgern, wenn man eine hohe Rechnung bezahlen soll und nichts dafür bekam.

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Wichtiger als die fachliche Qualifikation eines Rechtsanwalts ist, ob der ausgewählte Anwalt seine wichtigsten Pflichten leistet. Und zwar die, die maßgeblich und entscheidend sind für jeglichen Rechtserfolg!

Der inzwischen emeritierte Juraprofessor Dr. Max Vollkommer hat ein interessantes Buch über Anwaltshaftung geschrieben. Er sieht die Pflichten der Anwaltschaft so umfassend, daß nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Anwalt auch noch über die gesetzliche Haftungsgrenze hinaus zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn er seine Aufklärungspflicht vernachlässigte und seinen Mandanten zum Abschluß des Mandats nicht über die besondere Verjährungsfrist für Anwaltspfusch aufklärt.

(Sicherheitshalber sollten Rechtsanwälte ihre Mandanten schriftlich aufklären, damit die nicht behaupten können, sie wären nicht aufgeklärt worden ...!)

Wichtig sind zwei Anwaltspflichten: Umfassende Aufklärung, damit der Mandant, der schließlich die Verantwortung für alles trägt, was der Anwalt tut, mitdenken und mitentscheiden kann, und die Dokumentationspflicht. Dokumentationspflichten sind so umfassend, daß eigentlich nicht viel schiefen gehen kann beim Beschreiten der Rechtswege.

Weil Mandanten von all dem nicht viel wissen, und bislang nur eine Rechtshilfeorganisation öffentlich über die wichtigsten Pflichten aufklärt, geht auch entsprechend viel schief, entsteht zu viel Anwaltspfusch, Gutachterkäse, Richterwillkür.

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