Wähl das, was dir persönlich mehr Spaß macht und wo dein Interesse größer ist! Davon abgesehen würde ich denken, dass Physik (zumindest Elektrotechnik etc.) auch im Informatikstudium (Stichwort Technische Informatik) von Bedeutung ist. Hab übrigens selbst Physik LK (dieses Jahr Abi) und bin sehr zufrieden! ;)
Jaja, die Pubertät ist hart...
Nun ja, ich würde mal vermuten, dass sind so ziemlich alle Sportarten, bei denen du viel Laufen musst (z.B. Fußball, Handball, Volleyball, Basketball, ...). Leider gibt es kaum Sportarten bei denen kein Laufen erforderlich ist. Auf Anhieb fallen mir da lediglich Yoga, Geräteturnen (natürlich nicht die Geräte Boden oder Sprung), Fahrradfahren und Schwimmen ein. Mein Tipp: Geh viel Schwimmen, denn dabei ist überhaupt keine Belastung auf die Gelenke und Knochen und nebenbei verbrennst du jede menge Fett. LG,
Sören
Ich habe selbst Einlagen. Er hat eine Art "Knetmasse" in die du dich barfuß hineinstellen musst. Ein Verband würde da glaube ich stören... Sonst ist es allerdings kein großer Akt.
Die in einem Formularmietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter von Wohnraum verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
Es liegt ein Verstoß gegen § 307 BGB vor. (BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 109/05). Eine formularvertragliche Bestimmung, die den Mieter mit Renovierungspflichten belastet, die über den tatsächlichen Renovierungsbedarf hinausgeht, ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB), weil sie dem Mieter eine höhere Instandhaltungsverpflich-tung auferlegt, als der Vermieter dem Mieter ohne die vertragliche Abwälzung der Schönheitsreparaturen gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB schulden würde (BGH Urteil vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03, NJW 2004, 2586, unter II 2 a). Dementsprechend ist nach der Rechtsprechung des BGH eine Klausel in einem vom Vermieter verwendeten Formularvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheits-reparaturen renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam.