Urlaubsfrage?
Hatte anfang Januar diesen Jahres eine Pauschalreise in die Türkei für September bei Check24 gebucht.Reiseveranstalter war Travelix.Durch die Pandemie die anfang Januar noch kein Tema war haben wir im Juni um kostenlose Stornierung gebeten obwohl zu diesem Zeitpunkt keine Reisewarnung für die Türkei vorlag es aber erhebliche Bedenken vor allem für uns ältere Menschen von 77 u79 Jahren als Hochrisikogruppe gab.Wir haben dies auf der Grundlage des §651h BGB getan.Eine Anzahlung von 279 Euro war schon erfolgt.Obwohl wir sowohl Check24 als auch unseren Reiseveranstalter Travelix vom kostenlosen Reiserücktritt per E-Mail in Kenntnis gesetzt hatten und eine Rückgabefrist der Anzahlung bis 31.08.2020 gesetzt hatten.Wir haben vom Reiseveranstalter bis heute keine Antwort erhalten.Nur Check24 hat uns informiert das sie keine Verbindung zum Reiseveranstalter erhalten wegen der bestehenden Urlaubsprobleme auf Grund der Pandomie.Bis heute keine Reaktion.Wir haben nun auch auf die Rückzahlung verzichtet in der Annahme damit ist alles erledigt.Heute haben wir von Check24 eine E-Mail erhalten wir müssten für die Stornierung 30% Stornierungskosten noch zahlen.Unsere Frage ist das rechtens nach fast 5 Monaten diese Forderung zu stellen?Kann jemand eine konkrete Antwort geben.