Folgendes Szenario: "Ein angestellter Arzt behandelt in einem Koblenzer Krankenhaus einen Patienten auf Krankenschein."
Fällt Umsatzsteuer an?
In §1(1)Nr.1 UStG heißt es: "Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. (...)"
Es liegt ja nun eine sonstige Leistung vor. Allerdings ist der angestellte Arzt nach §2(1) UStG
"Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. (...)"
kein Unternehmer.
Demnach müsste auch keine USt anfallen. Aber es ist doch eine Leistung, und der angestellte Arzt handelt doch quasi im Auftrag des Krankenhauses, somit müsste dann doch USt anfallen? Oder fällt keine USt an weil das Krankenhaus eine Juristische Person des öffentlichen Rechts ist? Ich bin ein wenig verwirrt^^