Nach §1 UStG liegt eine steuerbare Leistung vor, die nach § 4 UStG aber steuerbefreit ist.

Da der Arzt in dem Krankenhaus seine Leistung erbringt und auf Krankenschein behandelt, darf davon ausgegangen werden, dass das Krankenhaus die Rechnung stellt und somit als Unternehmer auftritt.

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Wenn du in der Tat keinen zweiten Minijob hast, muss deine Gehaltsabrechnung berichtigt werden. Schreibe der Minijobzentrale eine Mail. Dann erhältst du auch die Antwort schriftlich und hast somit etwas in der Hand für deinen Arbeitgeber. Es kommt in seltenen Fällen vor, dass eine Namensgleichheit vorliegt und jemand in der Zentrale nicht ganz fit war :-)

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Also dein Hauptjob ist ganz normal steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wenn du einen Minijob bis max. 400 € hast, ist auch noch alles in Ordnung. Sobald du einen weiteren Minijob annimmst, wird die zweite Steuerkarte mit der Steuerklasse VI fällig.

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Es kommt auf die Gewinnerzielungsabsicht an. Wenn du regelmäßig als vermeintlicher Privatverkäufer auftritts, wird dir diese unterstellt. Sprich: Gewerbeanmeldung wäre erforderlich.

Umsatzsteuerlich gibt es die Kleinunernehmerregel (§19...), wonach du bis zu einer gewissen Umsatzgrenze dich für diese Regel entscheiden kannst. Dann musst du keinen USt  zahlen, darf aber für Einkäufe auch keine Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Entscheidest du dich nicht für diese Regel, wird Umsatzsteuer fällig.

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Bei keiner seriösen Bank wird man min EV einen Kredit erhalten. Dies macht Sinn, denn die EV hat ja eine Ursache gehabt. Es wird zwar mit Verträgen jeglicher Art bei negativer Schufa-Auskunft geworben, man sollte zum eigenen Schutz jedoch die Finger davon lassen. Denn auch diese möchten Geld, welches man mit EV nicht wirklich zur Verfügung hat.

 

 

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Im Gegensatz zu Pensionären benötigen Rentner keine Lohnsteuerkarte. Wird allerdings trotz Ruhestand eine Tätigkeit ausgeübt, die über die eines Minijobbers hinausgeht, muss auch hier dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte ausgehändigt werden. Fazit: Keine Tätigkeit = LSt-Klasse III kann von dem Ehegatten genutzt werden.

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