Warte ab, bis du ein offizielles schreiben mitsamt dem dir gemachten Tatvorwurf bekommst. Wenn du noch nicht das 21. Lebensjahr überschritten hast besteht auch bei einer solch geringen Menge (Besitz), vor allem, wenn es schon das dritte mal war das du auffällig wurdest, die Möglichkeit die Anzeige nur gegen Auflagen, wie z.B. Drogensreenings oder Sozialstunden fallenzulassen. Wenn du über 21 Jahre alt bist kannst du mit einem Bußgeld rechnen.


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Dieses Grundpraktikum wird nicht als Wartezeit eingerechnet und es wird vorausgesetzt, dass du dieses bei Beginn des Studiums (dieses musst du dann nochmals extra nachweisen) beendet hast. Mit ein bis zwei Wartesemestern wirst Du natürlich nicht viel reißen können. Was hast du denn für eine Abschlussnote beim Fachabi?

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Natürlich machen sich einige Menschen Gedanken über soetwas. Menschen, welche irgendeine lebensbedrohliche Erkranknug haben dürften naturgemäß öfter darüber nachdenken und auch nicht mehr darauf vertrauen. Ein gesunder Mensch hat dagegen auch gar keinen Grund nicht darauf zu vertrauen. Wobei ein Tod im Schlaf wohl eine der besten Arten zu Sterben ist, meiner Meinung nach.

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Wenn man Drogendealer beobachtet, haben diese des Öfteren kurze Gespräche (evtl. gehen sie zwischendurch auch mal kurz weg um das "gebunkerte" Zeug zu holen) mit ihren Käufern, welche man meistens schon leichter erkennen kann. Hierbei wird dann meist etwas unauffälliges übergeben wie Zigarettenschachteln, einzelne Zigaretten, Feuerzeuge usw., wobei die Drogen und das Geld unauffällig den Besitzer wechseln sollen.

Vom Aussehen her gibt es so viele verschiedene Typen von Drogendealern (sind ja auch nur Menschen), dass man hier keine pauschale Aussage treffen kann.

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Im Normalfall wird erstmal ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen den § 29 BtMG eröffnet. Hierbei steht es dir frei, dich bei der Polizei zu äußern und eine Aussage zu machen, bevor der Vorgang zur Staatsanwaltschaft geht, wo dann darüber entschieden wird, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Aufgrund der sehr geringen Menge wird das Verfahren wohl wegen § 153 StPO (Geringfügigkeit) eingestellt werden. Jedoch wäre es besser die Polizisten in der Anhörung zu überzeugen, dass es sich wirklich nicht um Euer/Dein BtM gehandelt hat. Dann ist auch eine Einstellung des Verfahrens wegen § 170 II StPO (aufgrund mangelnder Beweislast) möglich. Dieses würde dir u.a. eine Meldung bei der Führerscheinstelle ersparen. Außerdem könnten, da du noch nicht volljährig bist und wenn das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, einige Auflagen, wie z.B. Drogenscreening oder Sozialstunden angeordnet werden. Zusätzlich kann es sein, dass du dann als "BtM-Konsument" in INPOL/POLIS, dem Polizeilichen Informationssystem gespeichert wirst, was bei zukünftigen Peronenkontrollen das Risiko einer Durchsuchung deiner Person mitsamt Drogentests (vorausgesetzt du nimmst am Straßenverkehr teil) erhöht.

Also immer abstreiten, dass es Euch gehört! Gras, wie, wo, was, kenne ich nicht, noch nie was von gehört, was soll das denn sein und wozu ist es gut? ;)

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So wie sich das anhört fehlt es dir an einer geregelten Tagesstruktur zuzüglich einer dich erfüllenden Aufgabe! Versuch einen Job zu finden, der dich interssiert und dir irgendeinen tieferen Sinn und Zufriedenheit gibt. Alternativ kannst Du dir ein Hobby suchen, welches zuvor genannte Eigenschaften erfüllt. Dabei sollte auch dein Sozialleben wieder aufgebaut werden. Den Alkoholkonsum solltest du beschränken, da wie du weißt dieser Gesundheitsschädlich ist und zudem noch stark abhängig macht. Wobei Du diesen nicht mehr so dringend "brauchen" würdest, wenn dir nicht mehr so langweilig wäre.

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Wenn es in Eurer Wohnung kein Katzenklo gibt, bleibt ihr nicht anderes übrig, als sich andere Plätze zu suchen. Dieses tun Katzen auch, wenn das Katzenklo total verdreckt ist und nicht saubergemacht wird. Besorgt Euch also ein solches und haltet es sauber und die Katze wird in Zukunft Ihre Geschäfte dort verrichten.

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Scheinbar ist dein Leidensdruck ja so hoch um hier einen Kommentar zu verfassen, deswegen hör bloß nicht auf die Empfehlung einfach weiterzumachen. Im ungünstigen und nicht seltenen Fall ist das nämlich der Einstieg in eine ernstzunehmende Psychose, welche je weiter sie fortgeführt und "verschleppt" wird, sie umso schwerer wieder auszukurieren ist.

Leg erstmal eine Konsumpause ein und solange du noch diese Art von "Flashbacks" bekommst fang es auch nicht wieder an. Du könntest es wahrscheinlich eh nicht mehr so richtig genießen. Wenn du unter 18 bzw. 21 Jahre alt bist rate ich dir erst in diesem Alter zu konsumieren, da erst dann die Perönlichkeits-, Gehirn-, und Bewusstseinsentwicklung größtenteils abgeschlossen ist.

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Ich gehe davon aus, dass du die "legal highs" meinst, welche es als unzählig viele verschiedene Präparate welche im Internet oder dem nächsten Headshop erhältlich sind? Diese Substanzen schwanken aufgrund des immer stärker werdenden Marktes deutlich in Ihrer Reinheit und die Hersteller versuchen sich hier gegenseitig zu übertrumpfen. Zudem ist der Herstellungsprozess, dieser zu Pflanzenresten gegebenen Chemikalien, absolut intransparent und werden unter anderem in selbsterrichteten Untergrundlaboren (aktuell sehr viel in Tschechien) verarbeitet und hergestellt. Es gibt keinerlei Langzeitergebnisse bzgl. der Wirkung auf den menschlichen Körper und die psychischen Nebenwirkungen sind bei Konsumenten solcher "legal highs" deutlich häufiger anzutreffen als bei Konsumenten anderer Drogen. Das Problem ist auch, dass diese Drogen eher von jungen Leuten konsumiert werden, welche noch in Ihrer Persönlichkeit-, Gehirn und Bewusstseinsbildung stecken, demnach natürlicherweise psychisch ein wenig labil sind und da kann schon ein Zug eines dieser starken Substanzen ausreichen um diese eine lange Zeit, manchmal traurigerweise auch für immer zu beeinträchtigen, womit gemeint ist nicht mehr richtig denken, schreiben, gehen usw. zu können.

In diesem Fall wird wieder einmal die Unzulänglich- und Lächerlichkeit des BtMG's vorgeführt. Diese Substanzen sind legal und es gibt wirklich Jugendliche und Kinder, die meinen, wenn etwas legal ist, ist es auch risikofrei zu konsumieren. Wenn die "altbekannten" Drogen in ihrer reinen Fom nicht so schädlich sind wie die legalen Drogen (Alkohol natürlich eingeschlossen), wie kann sich dann das BtMG als Schutz der Gesellschaft vor Rauschmitteln verstehen?

Ich rate ganz deutlich von dem Konsum solcher "Räuchermischungen" ab! Da kannst Du ja risikofreier die sonst toxischte Droge Alkohol konsumieren.

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Warum fragst Du deinen Freund nicht selbst, was er damit meint? Meiner Meinung nach gibt es Schuhe, die bequem sind und welche die es nicht sind. Aber vielleicht kennt dein Freund ja irgendeinen Trick, mit dem man superviel Spaß mit seinen engen Schuhen haben kann. Wenn Du ihn rausbekommst kannste uns ja mal nen Tipp geben!

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Wenn der Arzt genau das gesagt hat("...noch was über den Missbrauch der Substanz erzählt hat und dabei LSD ähnliche Zustände angesprochen hat.") war es definitiv Ketamin (evtl. in Kombination mit einem Opiat oder Opioid)! Alle anderen Schmerzmittel werden nicht als Halluzinogen Miss- bzw. gebraucht, Ketamin hingegen eignet sich scheinbar sehr gut zum "Trippen", da es sich weltweit (aktuell besonders im asiatischen Raum) sehr großer Beliebtheit erfreut (siehe z.B. http://motherboard.vice.com/blog/the-great-k-hole-of-china). Nicht umsonst gibt es den Ausdruck "K-Hole", welches ein Zustand ist, welcher nur nach einem hochdosierten Ketamin-Konsum auftreten soll. Und genauso hat diese Substanz Nebenwirkungen wie alle anderen Halluzinogene zuzüglich einiger spezifischer toxischer Wirkungen auf den Menschen bei Dauereinnahme. Unter anderem gibt es hier die "Ketamin-Blase“, wobei sich Geschwüre im Inneren der Blase bilden.

In Deutschland ist Ketamin als eines der unverzichtbaren Medikament benannt, da es das einzige Schmerzmittel ohne eine auf das Gehirn dämpfende und damit Kreislaufreduzierende Wirkung ist. Unverständlicherweise ist dieses nicht BtM-Rezeptpflichtig, es wird nur ein normales Rezept verlangt, wobei dieses wohl eher nicht als normales Schmerzmittel für den Hausgebrauch verschrieben wird, da es nur als Lösung (Ampulle) verfügbar ist und somit für den subcutanen bzw. intravenösen Gebrauch verschrieben wird. 

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Vielleicht war es "Dormicum" mit dem Wirkstoff Midazolam. Ein kurz wirksames Benzodiazepin, welches häufig als Prämedikation vor OPs eingesetzt wird. Es ist das gängigste Mittel in deutschen Krankenhäusern um die Angst vor Operationen zu nehmen und wird auch bei Kindern eingesetzt. Diese Substanz sediert sehr stark. Eine Nebenwirkung ist z.B. Gedächtnisverlust. Ob es allerdings von Zahnärzten eingesetzt wird oder wurde kann ich dir nicht beantworten.

Dieses ist rezeptpflichtig und wird von Ärzten fast nicht verschrieben, weil es eben nur sehr kurz, sehr stark sediert und relativ schnell im Hirn anflutet, was einen deutlichen Rauschzustand hervorrufen kann.

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Viele Menschen haben einfach Angst vor Sachen, welche Ihnen unbekannt sind. Im Osten ist der Ausländeranteil in der Bevölkerung enorm gering (ca. 2%), jedoch sind die Bewohner am ausländerfeindlichsten in ganz Deutschland.

Ein weiterer Punkt ist, dass es vielen Deutschen auch nicht gut geht und diese sich nun fragen, warum den Flüchtlingen geholfen wird und nicht ihnen (obwohl ihnen ja geholfen wird, durch z.B. ALG II, Sozialgeld usw). Die Menschen sind leider einfach nicht mehr demütig.


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Du schreibst am besten, dass es dir unendlich leid tut und du selbst nicht weißt wie es zu dieser Rauschfahrt gekommen ist. Du hast zum ersten Mal in deinem Leben Kokain genommen und die Wirkung unterschätzt. Jedoch hast du daraus gelernt und wirst nie wieder Drogen anfassen, geschweigedenn unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führen! Dieses solltest du aber auch so meinen, weißt du was los ist, wenn du unter Einwirkung irgenwelcher Rauschmittel einen Personenschaden verursachst?


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- Nip/Tuc

- Misfits

- Shameless

- Californication

- Orange is the new black

- Fargo

- Sopranos

- Blacklist

Das sind alles super-Serien, die echt zu empfehlen sind!

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Das ist ähnlich wie mit den Cannabispflanzen in AT. Diese dürfen auch angebaut werden, jedoch lediglich bis zur Blüte, ab dann wird es strafbar. Deswegen kann man bei Euch ja auch Stecklinge kaufen.

Bei den Groboxen ist es solange legal, bis sich die Pilze zeigen und du sie erntest und dann natürlich besitzt, welches beides eine Straftat gegen Euer Suchtmittelgesetz ist.

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