Faustregel:

* Privat: ( Warenwert * Zoll ) * Einfuhrumsatzsteuer
  Kaufpreis = ohne Versandkosten

* Kommerziell: ( ( Warenwert + Versandkosten ) * Zoll ) * Einfuhrumsatzsteuer
  Kaufpreis = mit Versandkosten
  Siehe auch anrechenbare Beförderungs- und Versicherungskosten
  Siehe auch Beispielrechnung

Warenwert: bis zu 22 Euro Bei einem Warenwert von bis zu 22,- Euro sind keine Gebühren zu zahlen. Zitat: "Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabefrei. (...) Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer, Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht" Quelle: Deutscher Zoll: geringwertige Sendungen

Warenwert: über 22 Euro bis 150 Euro Sollte der Warenwert 22,- Euro übersteigen, so ist Mehrwertsteurer auf den Warenwert zu entrichten. Sofern der Warenwert aber noch unterhalb von 150 Euro ist, fallen keine Zölle an und die Ware ist Zollfrei. Zitat: "(...) Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung (...)" Quelle: Deutscher Zoll: Sendungen mit geringem Wert

Warenwert: über 150 Euro Übersteigt der Warenwert 150,- Euro, so sind die Waren nicht mehr Zollfrei und es ist neben der Mehrwertsteuer noch zusätzlich ein prozentualer Zollsatz auf den Wert der Kaufpreises zu bezahlen. Der Zollsatz variiert in Abhängigkeit von den Produkten. Es sind jedoch nicht auf alle Produkte auch Zölle zu zahlen, vieles ist Einfuhrfrei.

Mehrwertsteuer Bei der Einfuhr von Waren wird die in Deutschland derzeit gültige MwSt. auf den Gesamtkaufpreis erhoben. Dabei werden die Versand,-/Versicherungskosten zum Warenwert hinzu gerechnet, wenn die Wertgrenze von 22.- EUR überschritten ist. Der sogenannte Transaktionspreis einer Ware ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, der zur Berechnung der Einfuhrabgaben zugrunde gelegt wird. Quelle: Zollverwaltungsgesetz/Zollkodex

Zollgebühren Es empfiehlt sich bei jeder Einfuhr die aktuellen Zollsätze zu überprüfen, da sich diese immer wieder ändern! Sie finden bei Zolltarifnummern.de unter jeder Einzelbeschreibung einen Link zu den aktuellen Zollsätzen und Handelsbeschränkungen. Nutzen Sie diese! Abfrage von Zollsätzen: TARIC Beispiel: Zollgebühren für Goldschmuck aus den USA

Besondere Verbrauchssteuern Bei der Einfuhr von Mineralölerzeugnisse, Alkohol und alkoholhaltige Getränke sowie Tabakwaren gilt zusätzlich eine besondere Verbrauchssteuer. Quelle: Verbrauchsteuersätze

Sonstige Hinweise Sie waren z.B. in den USA im Urlaub, nehmen die Ware im Gepäck mit und waren schon vor Antritt der Reise in Ihrem besitzt? Ggfl. überprüft der Zoll die Richtigkeit Ihrer Angaben anhand der Seriennummer von z.B. elektronischen Geräten, um den Verkaufsort zu überprüfen! Halten Sie also bei neuen Geräten eine Rechnung parat.

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Geh da mit zu kummerkasten.de

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