Leider ist die Hohe Wartezeit dieses Jahr normal. Auch bei Elster!!!

Bevorzugt können diese Erklärungen nicht mehr bearbeitet werden, da die Abgabepflicht für Gewerbetreibende etc. nun dazu führt, dass vermehrt Elster Erklärungen eingehen.

Entweder nachfragen oder abwarten.

...zur Antwort

Hallo

die Außendämmung an den Mietobjekt zählt als Erhaltungsaufwand und kann zu 100 % (wenn 100% V+V zuzurechnen ist) abgezogen werden.

Wichtig: Rechnung und Überweisungsbeleg

...zur Antwort

Schimpft nicht immer alle so über unsere Steuerverwaltung. Oder wollt ihr so ein Unglück wie in Griechenland? Ohne Steuern würde es keine staatlichen Förderungen geben, keine staatlichen Schulen (nur privat Schulen die ein heiden Geld Kosten)

und es würde auch kein Arbeitslosengeld geben ;) nur wer sich dafür versichert hat. Also natürlich ist der Steuersatz hoch und ja es ist ein ärgerniss, aber 60 % derjenigen die eine Steuererklärung abgeben, bekomme ja auch Geld wieder.!

...zur Antwort

Es gibt für Arbeitsmittel keinen pauschalen Betrag. Es gibt nur eine Werbungskostenpauschale. Das Finanzamt darf die 110 Euro rausstreichen und Belege verlangen

...zur Antwort

Hallo

ja das ist genau richtig so. Du hast 0,5 Kinderfreibetrag und musst zusätzlich das halbe Kindergeld angeben.

aber ist ja nicht schädlich für dich, sondern günstiger.

...zur Antwort

ja normalerweise ist das so. Ist die Schuld beim Finanzamt nur durch deine Frau entstanden?

Wer hat die Wohnung angemietet? wer hat die Kaution bezahlt?

wenn der Mann die wohnung angemietet hat und die Kaution bezahlt hat, dann kann das Finanzamt den Betrag nicht einfach einziehen.

als tipp: Beantragt im Notfall beim Finanzamt die aufteilung der schulden!!

...zur Antwort

Also erstmal: macht den Leuten nicht gleich so eine Angst.

es ist in dem Fall jetzt sehr unglücklich gelaufen, aber das heißt nicht gleich, dass man 10000 euro nachzahlen muss, das ein strafverfahren eröffnet wird etc.

Erstmal muss deine Freundin ihre Steuerklasse schnell ändern lassen. In Ihrem Fall wäre das 1, es sei denn ihr lebt nicht zusammen, dann wäre es die Steuerklasse 2.

Dann können die Kinder auf der Karte eingetragen werden. Normalerweise bekommt die Mutter einen halben Kinderfreibetrag pro Kind und der Vater auch. Wennn der Vater seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt können die freibetrag auf je einen ganzen Kinderfreibetrag pro Kind aufgestockt werden.

Ob man Nachzahlen muss oder nicht, liegt natürlich auch noch an den gesamten ausgaben, die man in dem Jahr hatte. (scheidungskosten, Krankheit, Werbungskosten)

Erstmal in ruhe eine Steuererklärung machen und dann sehen. Macht die am Besten üer Elster. dann bekommt ihr eine grobe Steuerberechnung. Dies würde ich direkt heute machen. Dann wenn ihr z.B. mal 700 nachzahlen müsstet: gebt die Erklärung genau dann ab, wann ihr verpflichtet seit. Habt ihr eine Pflichtveranlagung? oder freiwillig? wenn Pflicht dann muss die abgabe bis zum 31.05 des folgenden Kalenderjahres erfolgen. wenn keine pflicht dann muss man auch nicht abgeben ;)

...zur Antwort

also die Umsatzsteuer ist umgangssprachlich die Mehrwertsteuer. Vorauszahlunen (vorsteuer) sind die Umsatzsteuerbeträge die du bereits erbracht hast, da du umsatzsteuerpflichtig bist , könbnen die Beträge bei den Voranmeldungen bzw Steuererklärungen verrechnet werden.

...zur Antwort

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  1. Du gehst zur Gemeinde und holst dir die Vordrucke dort ab.

  2. Du gibst z.B. bei google.de den Begriff Steuervordrucke für das Jahr xxxx ein und gelangst auf die Seite www.formulare-bfinv.de

  3. du gehst auf folgende Seite:elster.de Über den Punkt Elsterformular kann man sich das Programm für Arbeitnehmer runterladen (Elster Cds liegen meist im Finanzamt und in den Gemeinden aus)

Wenn du Fragen zu dem Programm hast kannst du jeder Zeit in deinem Finanzamt anrufen und den Ansprechpartner für dieses Programm verlangen.

Falls Fragen auftauchen, darfst sie gerne auch mir stellen

...zur Antwort
  1. Beim Finanzamt erhält der Steuerbürger keine Auskunft über seine persönliche Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt in Bonn hatte im Jahr 2007 diese Schreiben an jeden Steuerbürger rausgesandt.

Dort muss man anrufen und sein Anliegen erklären. Jedoch dauert es bis man die bekommt.

Gib den Antrag einfach ohne Identifikationsnummer ab. Dieser wird dann trotzdem bearbeitet.

  1. Trag einfach deine alte Steuernummer dort ein. Du wirst eine neue bekommen. Die Bearbeiter im Finanzamt müssen aber erstmal wissen, dass du geheiratet hast. leg am besten die Heiratsurkunde bei. Die Steuernummer geht die dann schriftlich zu. Erstmal ist die alte Steuernummer weiter gültig.
...zur Antwort

Das Finanzamt bekommt auf dem elektronischen Wege die Lohnsteuerbescheinigungen vom Arbeitgeber übermittelt. In manchen Fällen scheitert die Übermittlung leider. (technische Gründe)

Die Technik ist heute schon soweit, dass die Daten automatisch in die Lohnsteuerberechnung bei der Erstellung eines Steuerbescheides mit einbezogen werden. Demnach sollte es da keine Probleme geben.

Am besten rufst du in deinem WOhnsitzfinanzamt an, erklärst den Sachverhalt. Der Sachbearbeiter wird dir dann sicher schnell eine Antwort auf deine Frage geben können und die fachkundig unter die Arme greifen.

Wichtig: Wenn du in den kommenden Tagen einen Steuerbescheid der Finanzverwaltung bekommst, lies ihn die genau durch, vergleiche die BEträge. Wenn irgendwas abweicht, ruf direkt an oder schreibe gegebenfalls einen Einspruch.

So als kleiner Tipp: Gib deine Steuererklärung per Elster ab. Dies geht in den meisten Fällen schneller (siehe auch www.elster.de) Im Elster Online Portal kann man sich problemlos registrieren und dann kannst du deine Steuererklärung absofort ohne Belege und ohne Papier abgeben. Wenn du dich nicht registriert hast, musst diese Erklärung ausdrucken und unterschreiben.

Zu den Hauptzeiten, so wie zur Zeit dauert die Bearbeitung meist etwas länger!

...zur Antwort

Hallo Erstmal.

Dein Arbeitgeber hat die Lohnsteuerkarte 2010 angefordert, weil diese für den Zeitraum 2011 und nun auch für 2012 die gültigkeit hat.

Vielleicht hast du in den Medien mitbekommen, dass die Steuerverwaltung auf ein elektronische Verfahren Namens "Elstam" umsteigen wollte. Tausende von Steuerbürgern haben im September und Oktober Informationsschreiben mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen bekommen.

Kurzfristig wurde dieses Programm auf den 01.01.2013 verschoben.

Da du nun also deine Lohnsteuerkarte nicht mehr hast, reicht das Schreiben des FInanzamts mit dem Lohnsteuerabzug 2012. Es werden vom Finanzamt keine Lohnsteuerkarten ausgestellt, nur Bescheinigungen.

...zur Antwort

Hallo.

also erstmal zum Punkt: "Das Finanzamt hat Probleme, die Erstattung dauert"

dazu muss ich sagen:

Das ist so nicht korrekt. Die FInanzverwaltung hat ein neues System bekommen. Dieses soll die ganzen Systeme im gesamten Bundesland vereinfachen, sprich es gibt in jedem Bundesland absofort das gleiche System.

Die Steuerverwaltung wurde vo einigen Monaten umgestellt. Demnach gehen nun alle Erstattungen wieder wie gewohnt heraus. (Natürlich nach Prüfung des Sachverhaltes)

Natürlich kann man die Erklärung per Elster abgeben. Wenn man keinen Papierkrieg mehr will, dann registriert man sich über die Seite: Elsteronline.de Das nennt man auch Authentifizierung. Dann kann man die Steuererklärung ohne Ausdruck einfach online zum Finanzamt senden und fertig. Macht man dies nicht ist ein Ausdruck umbedingt notwendig, welcher mit rechtskräftiger Unterschrift zu versehen ist. Eine Registrierung über das Elster Online Portal dauert ca 1 Woche. Man bekommt einen Code per E Mail zugesandt, den anderen per Post, dann kann man seine Registrierung abschließen.

Noch fragen? Dann einfach stellen =)

...zur Antwort

Es ist egal wie ihr das Unternehmen anmeldet. Entweder auf den Mann oder die Frau oder wie auch oben erwähnt auf beide. Es ist egal. Bei der Zusammenveranlagung kommt eh alles in einen "Topf" und von dort aus wird die Steuer berechnet. Abschreibung läuft ganz normal über die Betriebsausgaben. Man rechnet sich die AfA aus und zieht diese wie auch die Darlehenszinsen von den Betriebseinnahmen ( Einnahmen der EWE) ab. Dies macht den Gewinn aus.

Wichtig ist auch, das dies auf einer gesonderten Anlage der Anlage "G" eingetragen wird und auch eine Einnahmeüberschussrechnung oder eine Bilanz erstellt wird.

Bei einer Ehegatten GbR werden die Einnahmen zu 50 % auf jeden Ehegatten aufgeteilt und per gesonderten Mittelung in der gemeinsamen oder getrennten Steuererklärung angesetzt.

...zur Antwort

leute , interpretiert nicht mehr rein in die frage als da steht. Behauptungen wie "Hobby" , " Dummheit" und etwaiges sind unangebracht. Die frage lautet , ob es sowas gibt oder nicht.

Diese sau dummen Kommentare könnt ihr bei euch zuhause am esstisch bringen. Dies ist ein community um solche Fragen zu stellen und nicht um blöd abgemacht zu werden!!!

...zur Antwort

Nein. Da du erstmals in Berufsausbildung bist, musst du dem Arbeitgeber nur deine Religion mitteilen. Es wird dann Lohnsteuerklasse 1 als gegeben benutzt. Das weis der Arbeitgeber auch. das ist ne regelung vom Bundeszentralamt.

...zur Antwort

Also wenn die Firma alles ansetzt wird es schwer, dass du was ansetzen darfst. Bezinkosten und Reperatur werden über die Firma abgerechnet. Er hat somit keine Ausgaben und somit DARF nichts in der Erklärung angesetzt werden. Es sei denn ihr möchtet die Steuerfahndung gerne bei euch zu Besuch haben. Ohne Ausgaben kann man keinen Aufwand geltend machen.

...zur Antwort

Wenn du "normaler" Arbeitnehmer bist und die Lohnsteuerklasse 1 hast, bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht verpflichet.

Und es ist auch nicht ganz richtig, dass du abgeben musst, wenn du Lohnersatzleistungen bezogen hast. Es kommt hier auf den Betrag der Leistung an. Im § 46 Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz ist dies beschrieben. Es darf die Grenze von 410 Euro im Kalenderjahr nicht überschritten werden.

Du müsstest eine EInkommensteuererklärung abgeben, wenn du zwei Arbeitgeber hast. Also nebenbei noch arbeiten gehst. (Lohnsteuerklassenkombination 1 und 6 ).

Wichtig ist auch zu beachten: wenn du einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hast, bist du zur Abgabe verpflichtet.

Mach es doch einfach wie folgt: geb doch mehrere Jahre zusammen ab. Per Elster ist dies dann auch weniger Arbeit.

...zur Antwort

Also du kannst die gesamten Kilometer auf der Anlage N im Bereich Werbungskosten ansetzen. Auf dieser Anlage ist dazu noch ein Feld in dem du die "gezahlten Beträge vom Arbeitgeber" eintragen musst. Diese werden den Werbungskosten entgegengerechnet. Manachmal lohnt es sich dies anzusetzen, wenn man nur einen Teil vom Arbeitgeber erstattert bekommt.

Und das FInanzamt bekommt die Daten über die gezahlten Beträge vom Arbeitgeber mitgeteilt. Also schummeln ist fast nicht möglich!

...zur Antwort

Die Rechnung darf nur mit der gültigen Steuernummer für deine "Beratertätigkeit" gestellt werden. Alles andere kann dich in Schwierigkeiten bringen. Es reicht dazu dem Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Vom Finanzamt bekommst du dann seperat für den Gewerbezweig eine neue Steuernummer zugewiesen.

Und natürlich musst du das in der Steuererklärung auch angeben!!!

...zur Antwort