nachtschichtarbeit

Mein Mann und ich haben derzeit so ein paar kleine auseinandersetzungen, und zwar ist er seit vergangenem Dienstag (23.07.2013) am arbeiten mit seiner Firma (Schlosserbetrieb (Maschinenbau) mithilfe für eine zeitarbeitsfirma in WHV an einem Schiff ich glaub hoch tief heißt die rederei oder der der dafür verantwortlich ist. Nun ist es so das ich der Meinung bin das er mindestens einen tag die woche frei haben muss. das dass gesetzlich so geregelt ist. Die waren dann den Donnerstag 25.07 kurz für einen tag dfaheim weil kein material mehr da war und sind dann direkt am 26.07 wieder gegangen nun isser seit ner woche nicht mehr daheim gewesen und hat die Nachtschicht und somit das we durchgearbeitet. Normalerweise kenn ich das so das denen freie tage wie auch zuschläge für z.b. nachtarbeit und das die auf m ontage sind (kommt gott sei dank selten vor aber wenn dann so) mir fällt gerad das wort nicht ein. Nun ist es so das sie sonntag früh von der nachtschicht heim kommen und am montag frühs um 7 wieder in der firma anzutanzen haben. Ich bin der Meinung das darf nicht da muss dann mindestens 1 tag frei sein um sich zu regenerieren Oo .. oder hab ich da was falsch. Hat da jemand ahnung? .. ich würd nämolich gerne wissen ob wir nur veräppelt werden doer nicht. Wie ist das darf ein mensch ohne pause 2 wochen durcharbeiten? .. gibt es keine gesetze die besagen das man da auch mal frei haben muss? Oo .. ich weiß dfas nich ...

bitte um hilfe ich bin bisschen durcheinander weil mich das alles so aufregt.

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also er hat nen vertrag unterschrieben wo er ne 40 std woche hat und morgens von 7-17 uhr arbeitet .. ansonsten hat er nichts dergleichen unterschrieben

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GreifeldIT: Also: Die Kinder sind 1980 und 2001 gestorben. Oma hat kein Testament geschrieben. Die beiden standen zusammen im Grundbuch eingetragen. Die Grundbuchberichtung besagt jetzt das die 4 Enkelkinder als Miteigentümer im Grundbuch festgelegt sind. Ich bin das einzige Kind meiner Mutter (Tochter von Oma und Opa) somit erbe ich dann den Teil von meiner Mutter. Die anderen 3 teilen sich den Teil den deren Vater (der Sohn) geerbt hätte. Opa hat jetzt ein Testament für seine Teile des Besitzes geschrieben die besagen das ich seine Teile vererbt bekomme. Für diese Teile bekommen die anderen nur den Pflichtteil das ist mir soweit klar.

Nun ist meine Frage kann ein Mitbesitzer wenn es zu keiner Einigung kommt auf eine Zwangsversteigerung bestehen und darauf bestehen das ich und meine Familie aus dem Objekt ausziehen müssen. und wenn man sowas selbst veranlasst weil es zu keiner Einigung kommt darf man dann mitbieten.

tut mir leid,aber mich nimmt dieses sehr mit da Opa dachte er könnte darüber frei verfügen und selbst bestimmen wer dort wohnt und das erbe antritt.

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