Antwort
Der Fragensteller fragt danach wer eine AMTLICHE Beglaubigung vornehmen kann. Schulen, Pfarrämter, Rechtsanwälte usw. können zwar eine Beglaubigung ausstellen, aber keine amtliche!! Amtlich ist sie nur von Kreis-, Landes- oder Gemeindeämtern, also beim Bürgermeister, dem Ortsvorsteher usw. Desweiteren kann die Polizei (ja wirklich) amtliche Beglaubigungen ausstellen. Wer eine amtliche Beglaubigung braucht sollte sicher gehen, dass die Belaubigung auch wirklich zählt.