Liebe Lilli...

Genau das, was Du hier geschrieben hast, kannst Du ihr sagen. Du kannst ihr sagen, dass niemand ihre Mama ersetzen kann und dass Du es auch nicht vor hast. Es kann sein, dass die Tochter Deines Lebensgefährten nun eifersüchtig ist, da sie ihren Papa mit Dir teilen muss.

Nimm ihr die Angst, indem Du ihr sagst, dass Du immer für sie da sein möchtest und dass Du gut auf ihren Papa aufpasst.

Ich wünsche Dir, dass Du Morgen die richtigen Worte findest. Ganz viele liebe Grüße schickt Dir Annette

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Leider ist es gar nicht so einfach mal eben eine Therapie zu machen. Zu aller erst solltest Du Deinen Hausarzt konsultieren und er wird Dir helfen, weitere Schritte zu unternehmen. Er allein kann bestimmen, inwiefern Dir die stationäre Therapie weiter hilft.

Was Deine Eltern angeht, dürfen sie Dir rein rechtlich nichts mehr verbieten. Allerdings kommt es auch immer darauf an, wie Du zu Deinen Eltern stehst, und ob es Dir wichtig ist, dass sie damit einverstanden sind.

Nachdem Du beim Arzt warst, ist es leichter, mit ihnen zu reden, denn dann hast Du den Arzt im Rücken. Voraus gesetzt ist allerdings, dass der Arzt Dein Vorhaben unterstützt.

Ich finde es sehr gut, dass Du Dir Hilfe suchst, da Du es alleine nicht schaffst, Deine Trauer zu verarbeiten.

Ich wünsche Dir von Herzen viel Erfolg und dass Du Deinen Weg findest. Lieben Gruß sendet Dir Annette

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Ich bin auch der Meinung von Conni.

Dein Freund ist noch lange nicht bereit, eine neue Beziehung einzugehen. Er ist nicht bereit die Gegenstände seiner verstorbenen Frau aus seinem  Blickwinkel zu bringen. Sie ist allgegenwärtig.

Wie innen- so außen.

Die Hilfe eines Psychologen wäre da sehr hilfreich für ihn. Auch Selbsthilfegruppen bei Trauerverarbeitung sind sehr hilfreich. Es ist sehr wichtig für euch beide, dass ihr offen über dieses Thema redet. Er kann einfach nichts neues in sein Leben lassen, wenn er das alte nicht gehen läßt. Loslassen in jeder Form ist wichtig.
Wenn Du ihn nach den Gründen fragst, warum nichts verändert werden soll, was antwortet er dann?
Ich spreche ihm nicht ab, dass er Dich liebt und mit Dir zusammen sein möchte. Es wird auch sein, dass Du ihm gut tust, allderdings muss er auch bereit sein, etwas zu tun.

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Soweit ich weiss muss ein dringender Tatverdacht bestehen. Der Duchsuchungsbefehl beinhaltet den dringenden Tatverdacht. Es muss schon eine Straftat vorliegen, wenn die Polizei nachts in eine Wohnung eindringt. Oder auch Gefahr in Verzug. Einen triftigen Grund müssen sie auf jeden Fall haben.

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Es steht in Deinem Arbeitsvertrag. Ich denke, bein Zeitung austragen bekommst Du nur Geld, wenn Du Leistung erbracht hast. Es kann sogar sein, dass Du Ersatz suchen musst. Kennst Du jemanden, der für Dich die Zeitungen austragen kann, solange Du es nicht schaffst?

Lieben Gruß schickt Dir Sonnne

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