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Sonnenblume0611

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Sonnenblume0611
23.03.2014, 07:41
Kind soll ins Pflegeheim, Wohngruppe. Leiblicher Vater?

Hallo,

ich erkläre meine Frage mal anhand eines Fallbeispiels, da es hierbei nicht um mich selbst geht.

Ein leiblicher Vater hat nach langem Kontaktabbruch endlich wieder Kontakt (telefonisch) mit seiner Tochter (14). Diese teilt ihm mit, dass sie, aufgrund eines Vorfalles (nicht ihrerseits) nun nicht mehr zu hause lebt, sondern bald in eine Pflegefamilie/ Wohngruppe soll.

Wie stehen hier die Rechte für den leiblichen Vater? Geht dieser als Obhut nicht erst einmal vor, wenn die Tochter auch dort hin möchte? Bisher wurde er noch nicht einmal informiert.

Bisher konnte der Vater keinen Kontakt herstellen, da die leibliche Mutter dies offensichtlich blockierte. Kontakt mit dem Jugendamt diesbezüglich läuft bereits.

Ich hoffe sehr es kann jemand helfen.

...zum Beitrag
Antwort
von Sonnenblume0611
23.03.2014, 08:05

Danke für die Antwort. Der Kontakt mit dem Jugendamt besteht jedoch nicht in diesem speziellen Fall, sondern nur bezüglich des Umgangsrechtes.

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