Unterhalt rückwirkend möglich?
Hallo,
wir haben unser Enkelkind (13) bei uns, welches seit kurz nach der Geburt bei uns lebt. Zu beiden Eltern besteht kaum Kontakt. Es gab vor über 10 Jahren mal eine Forderung an den Vater des Kindes bzgl Unterhaltsvorschuss. Jedoch hat unsere Tochter das Geld sowie das Kindergeld nie an uns weitergegeben obwohl sie mit ihrem Kind nie was zu tun hatte. Hätte sie hier überhaupt Unterhaltsvorschuss beantragen dürfen und gilt dies als in Verzugssetzung für den Vater? Es gab bisher keine Regelung zum Unterhalt. Wir fragen uns jetzt ob wir den Unterhalt noch rückwirkend einfordern können. Insbesondere wenn Vermögen vorliegt vom Vater in Form von Geldbeständen und Aktien etc.
Danke für die Antworten.
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