Wie jetzt ?? In einem anderen Beitrag steht: Im Berliner Testament kann man den Klausel einfügen dass das Kind erst erbt, wenn auch der Ehepartner gestorben ist und zwar auch dann erst ein Anrecht auf den Pflichtteil besteht. Was heißt das, wenn bis dahin der neue Ehegatte das Geld ausgegeben und die Wohnungen, Autos etc. verkauft hat? Dann ist der Pflichtteil doch auch weg, bzw. vom ursprünglichen Erbteil (Pflichteil) ist nichts mehr da?!

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