Ich möchte kurz meine Situation beschreiben:
Seit Ende April 2014 bin ich arbeitsunfähig, zu Ende Juni wurde mir zudem vom Arbeitgeber gekündigt (wie allen anderen Mitarbeitern auch). Seit Mitte Juni habe ich Krankengeld von der Krankenkasse bezogen.
Dieses wird ja immer über einen sogenannten "Auszahlungsschein", der auch vom Arzt gegengezeichnet wird, monatlich ausgezahlt.
Ich war zuletzt bis zu, 14. Juli krankgeschrieben, wollte dann eigentlich am 15. Juli die Ärztin wieder aufsuchen, was für mich aufgrund starker Schmerzen bei jeglicher Bewegung nicht möglich war. Also war ich am 16. Juli wieder dort, diese schrieb mich bis Mitte August krank, vermerkte auf der Krankschreibung, daß der Zustand der Arbeitsunfähigkeit seit Ende April vorläge.
Einige Tage später war ich noch einmal mit dem sog. "Auszahlungsschein" für das Krankengeld dort, reichte diesen dann zusammen mit der Krankschreibung persönlich bei der Krankenkasse ein.
Nun erhielt ich einen Anruf von der Krankenkasse: Das Krankengeld würde mir nicht weiter gezahlt werden, da es eine Unterbrechung gäbe. Ich hätte gleich am 15. Juli wieder beim Arzt erscheinen müssen, so sei meine beitragsfreie Krankenversicherung (durch Arbeitslosigkeit und Krankengeldbezug) erloschen und somit auch die Krankengeldzahlung.
Meine Krankheit besteht nach wie vor, eine Unterbrechung hat es hier auch nicht gegeben; dies hat ja der Arzt auf der Krankschreibung / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem "Auszahlungsschein" bestätigt.
Welche Möglichkeiten habe ich nun, doch noch die Weiterbewilligung des Krankengeldes zu erlangen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!