Grundsätzlich ist es nicht Ratsam den Unterricht zu Stören.

Trotzdem, rechtfertigt ein solches Verhalten reine Gesetzesverstöße von Lehrern.

Sollte man von einem Lehrer beleidigt werden, gilt §185 StGB Beleidigung damit macht sich ein JEDER strafbar. Das StGB sieht dafür eine Haftstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.

An zweiter Stelle steht durch das Schlagen oder vom- Stuhl- Schubsen eine Körperverletzung (§223 StBG) im Raume. Denn (1)"Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Ich hoffe hiermit gedient zu haben und verbleibe.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.