Zwei Dinge: 1) Welches Rechtsgebiet dir am meisten Spaß macht und 2) Was du wirklich machen kannst nach dem Studium. Es bringt dir nix, wenn dr die Arbeit als Notar am meisten Spaß macht, du aber nicht die nötigen Noten dafür bekommst. Oder wenn du am liebsten Strafrecht machst, aber keinen Job in dem Gebiet findest (und dich nicht selbstständig machen willst).

Mein Tipp aus eigener Erfahrung: Lern was du kannst und gang am Ende weißt du dann was dir am meisten Spaß macht. Ich dachte nach dem 1. Examen auch, ich mag Öffentliches Recht mehr als Zivilrecht, nach dem 2. Examen wars umgekehrt.

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Kommt drauf an. Für Ingerenz ist nicht auf die Erfüllung einer Straftat abzustellen, sondern auf ein pflichtwidriges Tun / Unterlassen irgendeiner Art, so dass auch eine Begünstigung oder Strafvereitelung zu Ingerenz führen kann.

In diesen Fällen wird aber die Gefahrenlage die entsteht ja gerade diejenige sein, die durch die Tat erreicht werden soll. Zum Beispiel hat der 1. Strafenat des BGH in NStZ-RR 1996, 131 (http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsch_show_neu.php?Alp=1&dok_id=5918) entschieden, dass "[d]er Täter, der einen Erfolg anstrebt oder billigend in Kauf nimmt, nicht zugleich verpflichtet [ist], ihn abzuwenden". Eine Garantenstellung würde also gar nicht entstehen.

Selbst wenn man deren Entstehen bejahen würde, würde im Rahmen der Konkurrenz zwischen vorsätzlicher Tat und Unterlassungshandlung die erstere die letztere verdrängen (vgl. Fischer, § 13 Rn. 11 d).

Anderes Beispiel aber: X klaut den Gefangenentransporter in dem sein Bruder Y ist, um ihn vor der Haft zu bewahren (§ 258 II StGB). Nach dem Diebstahl merkt er, dass auch Z an Bord ist, womit er nicht gerechnet hat und dessen Bestrafung wollte er auch nicht nach § 258 II StGB vereiteln. Dann hat X fahrlässig durch eine Tat nach § 258 II StGB eine Situation geschaffen, in der Z nicht bestraft werden kann, so dass zumindest anzudenken ist ihm soweit eine Garantenstellung aus Ingerenz zuzuweisen und er dafür Sorge zu tragen hat, dass Z wieder "eingefangen" wird.

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Eine Möglichkeit kann sein, dass Clear Type deaktiviert oder falsch konfiguriert ist. Öffne mit Windows-Taste + R das Ausführen-Menü und gib dort "cttune" (ohne Anführungszeichen) ein. Dann kannst du mit dem Programm Clear Type konfigurieren.

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