Muss ich meine Wohnung beim Auszug renoviert übergeben, obwohl ich sie unrenoviert übernommen habe oder kann ich mich auf ein Rechtsurteil des BGH berufen?

Hallo liebe Community!

Ich plane meine aktuelle Wohnung zu kündigen und wollte hier in Erfahrung bringen, ob ich diese bei meinem Auszug renoviert übergeben muss oder ob ich mich auf ein Rechtsurteil des BGH berufen kann.

Ich hoffe es finden sich ein paar Experten, die mir weiterhelfen können. :-) ;-)

Ich habe die Wohnung vor über acht Jahren gemietet und zu diesem Zeitpunkt unrenoviert übernommen, was auch im Übergabeprotokoll vermerkt wurde. Im Mietvertrag steht dazu: "Ist ein Wohnungsübergabeprotokoll aufgenommen worden, so wird auf die dort getroffenen Feststellungen Bezug genommen." Dort steht weiter: "Beim Auszug muss der Mieter die Wohnung fachgerecht renoviert an den Vermieter übergeben." und "Der Mieter hat auf seine Kosten Schönheitsreparaturen durchzuführen." Sollte ich bei Beendigung des Mietverhältnisses diese Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt haben, erhalte ich einen Kostenvoranschlag vom Vermieter, der ein Malerfachgeschäft mit den von mir versäumten Aufgaben betrauen wird. So steht es im Mietvertrag.

Ich habe gelesen, dass es diesbezüglich wohl ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2015 gibt, weiß aber nicht, ob ich mich darauf berufen kann und ob es auch in meinem Fall Bestand hat: "BGH stoppt Benachteiligung von Mietern bei Schönheitsreparaturen: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat eine Grundsatzentscheidung getroffen: Mieter müssen ihre Wohnung nicht renovieren, wenn sie ihnen unrenoviert übergeben worden ist - weder während der Mietzeit noch beim Auszug. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen zu fälligen Schönheitsreparaturen seien dann ungültig. Wenn Vermieter eine Wohnung unrenoviert an Mieter übergeben, sind Klauseln im Mietvertrag zu fälligen Schönheitsreparaturen ungültig. Mieter müssen in diesen Fällen weder während der Mietzeit noch beim Auszug die Wohnung renovieren oder für unterlassene Renovierungen Schadenersatz zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. (AZ. VIII ZR 185/14 u.a.)" (http://www.sueddeutsche.de/geld/karlsruhe-bgh-stoppt-benachteiligung-von-mietern-bei-schoenheitsreparaturen-1.2399650)

Falls ich mich auf dieses Urteil berufen kann, sollte ich dann im Kündigungsschreiben erwähnen, dass ich die Wohnung unrenoviert, in Anlehnung an den Rechtsentscheid vom 18. März 2015, VIII ZR 185/14, BGHZ 8, übergeben werde? Und evtl. eine Kopie des Wohnungsübergabeprotokolls anfügen?

Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Antworten! :-)

LG, Steffi

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Nein die müssen ihre Wohnung nicht renoviert übergeben

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