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Bei Namensgebung muss der andere Sorge berechtigte Elternteil zustimmen. Adoption sowieso. Hat der andere Elternteil nicht das halbe Sorgerecht kann der alleinerziehende Elternteil bis zum 5.Lebensjahr ohne Zustimmung allein entscheiden. Danach wird das Kind befragt.
So war es jedenfalls vor 20 Jahren noch möglich. Erkundige dich beim Standesamt. LG