Wenn Sie einen Hund mitnehmen, der nicht im Transportbehältnis als Handgepäck transportiert werden kann, zahlen Sie den halben Normal- oder Sparpreis. Diese Regelung gilt sowohl für den Normalpreis als auch für die Sparpreise. Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) können Sie im Transportbehälter dagegen unentgeltlich mitnehmen. Bitte beachten Sie, dass alle Hunde, die nicht in einem Transportbehälter mitgenommen werden, an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen müssen. Blindenführhunde und Begleithunde eines schwerbehinderten Menschen sind vom Maulkorbzwang ausgenommen.

Die Online-Buchung von Fahrkarten für Hunde ist leider nicht möglich. Auch können keine Sitzplatzreservierung für Hunde getätigt werden.

Bei internationalen Reisen zahlen Sie für Hunde grundsätzlich den Kinderfahrpreis 2. Klasse.

Bitte beachten Sie, dass für City Night Line und DB Autozug jeweils besondere Bedingungen gelten.

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Wenn er der Vater deines Kindes ist,kannste auch ganz einfach bei der Polizei nachfragen!

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Am besten garnicht über soetwas nachdenken!Alles nur Kopfsache!Klar,leicht Gesagt(selber Raucher)

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Kann mir ein Vermieter de Wechsel zu einem Kabel/DSL-Ambieter verweigern?

Hallo,

in unserem Mietshaus ist ein Kabelanschluss der Firma A gelegt. Nun möchte ich ein Angebot der Firma A nutzen und über das vorhandene Kabel ein „3Play“ (Digitales Fernsehen, Telefon, Internet) nutzen. Da der Vermieter aber die Firma A nicht mag, verweigert er die nötige Installation eines Zusatzgerätes an der Verteilerstelle im Keller durch die Firma A. Ohne dieses Zusatzgerät kann jedoch die „3Play“-Funktion nicht genutzt werden. Somit wäre der Vertrag für mich also sinnlos.

Frage: Der Vermieter gibt an, dass das für die Vertragserfüllung nötige Gerät nicht seines ist und er einen Austausch des Gerätes grundsätzlich nicht akzeptiert (dies steht aber so nicht im Mietvertrag). Ist das ein ausreichender Grund dafür, den von mir gewünschten Abschluss des Zusatzvertrages mit der Firma A zu verhindern? Ich fühle mich durch den Vermieter in meiner Vertragsfreiheit eingeschränkt, denn er sagt deutlich: „ich könne ja zu jedem anderen Anbieter wechseln, nur eben die Firma A will er nicht länger im Haus haben“. Dies insbesondere durch den Umstand, dass dem Vermieter weder Kosten entstehen noch sich für die anderen Mieter durch das für mich vorgesehene Gerät an der Verteilerdose etwas qualitativ oder inhaltlich ändert.

Wenn jemand einen Tipp für das weitere Vorgehen hat oder einen Hinweis auf eine Rechtsnorm (so oder so) hat, dann bitte melden.

Dank und Gruß

Holnis

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Nein,Quatsch!

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Punchline heisst so viel wie Schlagzeile!Gute Nacht

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Bekommst gleich ne Punchline wenn du weiter nervst!

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Melde dich doch einfach bei Schüler vz an!Vielleich kann man dir da helfen!

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Das ist eine Frage bei der man auf kein Ergebniss kommen kann!Kopfzerbrecher!

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Vergiss avira antivir!Besser ist:AVG Antivirus free!!!http://www.chip.de/downloads/AVG-Free-Antivirus_12996954.html

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Damit solltest du dich noch nicht beschäfftigen!

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Sehr!

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