Ein freund von mir hatte das gleiche. Ich will dir jetzt nichts kaputt machen und es ist bei jeder person anders, aber bei ihm hat das Mädchen ihn dann irgendwann betrogen. Sie waren in keiner beziehung aber beide wollten was von einander.

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Hat der Roller nur 50ccm und fährt nicht schneller als 25kmh, dann brauchst du keinen Führerschein sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Hast du diese besagte Prüfbescheinigung nicht und du wirst erwischt, ist dies keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswiedrigkeit, welche mit einem Bußgeld von 20€ Bestraft wird. Fährt der Roller schneller als 25 Km/h brauchst du einen Führerschein, und wenn du keinen Führerschein hast ist es eine Straftat. Du kannst einen Roller führerschein bereits mit 15 machen. Damit kannst du dann bis 45Km/H schnell fahren. Oder du machst eine Prüfbescheinigung, diese ist wesentlich leichter und auch kostengünstiger, Beachte das du mit einer Prüfbescheinigung jedoch nur 25Km/h fahren darfst.

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