Gastronomie Hotel Buchhaltung Festwerte Bewertung Anlagevermögen
Hallo, wir haben eine Gastronomie mit Hotel komplett neu eröffnet. D.h. zig-Tausende Euro´s sind kurz vor Eröffnung in die Erstausstattung geflossen. Irgendwo habe ich mal gehört, man kann diese Kleinanschaffungen, Töpfe, Geschirr, Besteck, Gläser, Bettwäsche, Tücher Putzausstattung .... was alles unter die GWG-Grenze fällt, auch aktivieren mit einem bestimmten Festwert. Nun meine Frage: Wie hoch kann ich diesen Wert ansetzen? 50% von den AK´s? und: kann ich das auch in der Steuerbilanz so aktivieren oder muss ich da alles im ersten Geschäftsjahr als Aufwand buchen? Wie macht man das in der Praxis: Müsste/Sollte ich auch weiterhin Bestandslisten führen, um einfach auch für später zu wissen, was wir alles haben? Muss ich diese auch in der Inventur irgendwann mal mitzählen? Vielleicht ist jemand vom Fach und kann mir ein paar Tipps geben. Auch bräuchte ich noch Tipss, wie ich am besten den Wareneinsatz kontrolliere und dem Chef ein schönes Reporting basteln kann.... Danke schon mal
Ulrike