Du darfst niemals ein USt-Konto direkt anbuchen, sonst geht dir dein USt-Verprobung nicht auf. Die Umsatzsteuer muss immer mit einem entsprechenden Umsatzkonto zusammen hängen. Siehe auch meine Antwort...

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Hi, es darf laut Gesetz keine Tauschgeschäfte ohne Rechnung geben. D.h. jeder stellt seine Leistung in Rechnung. Wir machen bei sog. Gegengeschäftsrechnungen immer einen 75% Rabatt auf das Entgelt. Die Rechnungen werden verrechnet, sodass keine Zahlung zu leisten ist und da sie gebucht werden, wird auch automatisch USt und VoSt gebucht und ans Finanzamt gemeldet. In Summe ist das dann natürlich wieder alles Null, aber es erhöht den Umsatz und die Kosten. So wie es ja die tatsächlichen Verhältnisse auch wiederspiegeln soll. LG

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