guten Tag,
Meine Frau ist schwanger und wir wollten das Elterngeld durch einen Steuerklassenwechsel erhöhen (meine Frau haben wir also in die 3 gesetzt), damit ihr höheres Nettogehalt für die Elterngeldberechnung benutzt wird. Mutterschutzbeginn war 3. Dezember, am 1. Juni war die Steuerklasse 3 gültig. Wir haben also nun nur genau 6 Monate vor Mutterschutz die neue Steuerklasse gehabt, klappt das mit dem Höheren Elterngeld wegen der neueren Steuerklasse trotzdem?
Und wann können wir wieder frühestens zu unseren alten Steuerklassen zurückkehren? Erst nach Geburt oder jetzt schon, da ja Mutterschutz schon begonnen hat? Welchen Zeitraum genau schaut sich die Elterngeldstelle an?