(koks) gelegentlich oder wen es grade da ist? das is ein großer unterschied :D Deine Freundin hat Spaß am leben.. die einen saufen sich nen vollrausch und sie zieht ein bischen speed und koka.. jedem das seine ;) solange sie keine Psychose bekommt denke ich mal is es zu verschmerzen.. wichtig is nur das man es nicht jedentag nimmt und auch mal eine längere pause macht ;) dan machts auch wieder richtig Spaß wen man wieder anfängt..
Also körperlich wird man da nicht wirklich süchtig aber eins Psychische Sucht Gefahr ist gegeben.. Bei dir würde ich sagen is es doppelt gefährlich da es nicht nur Glücksgefühle hervorruft sondern dir auch beim abnehmen hilf..
außerdem kann es sein das du dich so dran gewöhnst auf Speed rumzulaufen und dich mit Leuten zu unterhalten das du dann ohne nicht mehr klarkommst. hin und wieder is es meiner Meinung nach kein Problem aber ohne pause auf ampfe rumlaufen ist nicht zu empfehlen ;) Einmal am Wochenende richtig feiern gehen auf ampfe und fett abtanzen reicht auch ;) Wen du wirklich angst hättest dann würdest du das zeug nicht nehmen ^^ und wen deine "Freunde" dich für andere in Stich lassen dan sind das nicht deine Freunde ;) dan is es vieleicht auch besser das sie weg sind. Mach lieber Sport das wird dir mehr bringen und dort findest du sicher auch korrekte Leute. Den wen du wirklich dick bist und zu schnell abnimmst dan schaut es richtig hässlich aus wen dan die haut runterhängt. hab das bei nem bekannten gesehen. mach lieber kampfsport den es macht spaß, hält fit und stärkt das Selbstvertrauen ;) Drogen sind nur da um Spaß zu haben und nicht um Probleme zu vergessen.. wen du viele Probleme hast und Speed nimmst dan erhöht sich nur die Gefahr das du hängenbleibst (eine Psychose bekommen) mit sowas is nicht zu spaßen..
Bis zum 1. März 2008 waren sowohl Amphetamin als auch Methamphetamin in Deutschland verschreibungsfähige Betäubungsmittel (Anlage III BtMG).2 Aufgrund der 21. Betäubungsmittelrechts- Änderungsverordnung (21. BtMÄndV) vom 18. Februar 2008 (in Kraft getreten am 1. März 2008) ist Methamphetamin durch Umstufung von Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Stoffe) in Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Stoffe) zu § 1 BtMG heute in Deutschland nicht mehr verschreibungsfähig, Amphetamin ist demgegenüber nach wie vor verschreibungsfähig.
Amphetamin (Handelsnamen: Benzedrin®, Dexedrin®) wurde früher in Pillen mit jeweils 5 mg respektive 10 mg vertrieben. Je nach Indikation wurde gemäß Beipackzettel die Einnahme von einer bis drei Pillen pro Tag, das heißt maximal 30 mg pro Tag, empfohlen. Methamphetamin (Handelsnamen: Pervitin ®, Isophen®) wurde in Pillen mit jeweils 3 mg Wirkstoff angeboten. In der Gebrauchsanweisung für das „zentrale Analeptikum mit langanhaltender Kreislaufwirkung“ der Temmler-Werke (Hersteller von Pervitin®)
Bis zum 1. März 2008 waren sowohl Amphetamin als auch Methamphetamin in Deutschland verschreibungsfähige Betäubungsmittel (Anlage III BtMG).2 Aufgrund der 21. Betäubungsmittelrechts- Änderungsverordnung (21. BtMÄndV) vom 18. Februar 2008 (in Kraft getreten am 1. März 2008) ist Methamphetamin durch Umstufung von Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Stoffe) in Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Stoffe) zu § 1 BtMG heute in Deutschland nicht mehr verschreibungsfähig, Amphetamin ist demgegenüber nach wie vor verschreibungsfähig.3